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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Umzugsgut beim Zoll anmelden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.

Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.

Als Übersiedlungsgut gelten

  • Hausrat, das heißt
    • alle persönlichen Gegenstände,
    • Haus-, Bett- und Tischwäsche,
    • Möbel,
    • Geräte, die zu Ihrem persönlichen Gebrauch oder in Ihrem Haushalt bestimmt sind;
  • private Fahrzeuge aller Art, etwa
    • Fahrräder,
    • Krafträder,
    • Pkw,
    • Anhänger und Camping-Anhänger,
    • Wassersportfahrzeuge,
    • Sportflugzeuge;
  • Haushaltsvorräte,
    • sofern sie die üblicherweise am alten Wohnort von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge nicht überschreiten,
  • Haustiere und Reittiere;
  • tragbare Instrumente;
  • Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern Sie diese zur Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Nicht als Übersiedlungsgut gelten

  • alkoholische Erzeugnisse,
  • Tabak und Tabakwaren,
  • Nutzfahrzeuge,
  • gewerblich genutzte Gegenstände.

Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.

Voraussetzungen

  • Sie verlegen als natürliche Person Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Europäischen Union.
  • Es handelt sich um Übersiedlungsgut im Sinne des Zollrechts. Das bedeutet unter anderem:
    • Ihr gewöhnlicher Wohnsitz hat vor dem Umzug für mindestens 12 Monate außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union bestanden;
    • Ausnahmen sind möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zumindest die Absicht hatten, 12 Monate oder mehr außerhalb der Europäischen Union zu leben, zum Beispiel durch einen Arbeitsvertrag.
    • Die Waren gehören Ihnen oder Ihrer Familie;
    • Sie oder Ihre Familie haben nicht verbrauchbare Waren seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Herkunfts-Drittland genutzt;
    • Die Waren sollen von Ihnen oder Ihrer Familie weiter zum gleichen Zweck benutzt werden.
  • Eine deutsche Zollstelle kann die Waren als Übersiedlungsgut abfertigen, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz – gegebenenfalls vorübergehend – in Deutschland nehmen.

Erforderliche Unterlagen


Erforderlich ist ein Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Europäische Union verlagert haben. Der Nachweis kann erbracht werden zum Beispiel durch

  • Abmeldebescheinigung der ausländischen Behörde, aus der sich ergibt, wie lange Sie außerhalb der Europäischen Union gewohnt haben
  • Bescheinigung der deutschen Anmeldebehörde oder
  • Mietvertrag oder
  • Personalpapiere oder

gegebenenfalls weitere Unterlagen wie

  • Rechnungen, Kaufbelege oder andere Nachweise, dass Ihnen Waren gehören oder
  • Arbeitsvertrag

bei Fahrzeugen und Flugzeugen:

  • Nachweis der Zulassung zum Verkehr in dem betreffenden Land

bei Waffen:

  • Waffenbesitzkarte

Gebühren (Kosten)

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Wenn Sie Übersiedlungsgut bereits vor Ihrem Umzug einführen, müssen Sie eine Sicherheit leisten.

Fristen

  • Sie müssen das Übersiedlungsgut innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug anmelden.
  • Sie können das Übersiedlungsgut auch vor Ihrem Umzug einführen. Dann müssen Sie sich im Rahmen der Zollanmeldung unter anderem verpflichten, Ihren Wohnsitz innerhalb von 6 Monaten im Zollgebiet der Europäischen Union zu begründen.
  • Sie dürfen das Übersiedlungsgut für 12 Monate ab Annahme Ihrer Anmeldung niemandem überlassen. Zum Beispiel dürfen Sie es nicht verschenken, verkaufen oder verleihen.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel bis ca. 1 Stunde

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:

  • Laden Sie das Formular zur „Zollanmeldung für Übersiedlungsgut“ (Formular 0350) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
    • bei der Einreise mit Umzugsgut: Geben Sie Ihre Zollanmeldung bei der Zollstelle ab.
    • im Postverkehr: Fügen Sie der Sendung Ihre Zollanmeldung in einer Versandtasche auf dem Paket bei und kennzeichnen Sie es mit „Umzugsgut“.
  • Die Zollbediensteten prüfen Ihre Anmeldung.
  • Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
  • Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.

Rechtsgrundlage

Dienstvorschrift Übersiedlungsgut des Bundesministerium der Finanzen (Z 0803), Absatz 1

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zollanmeldung für Übersiedlungsgut Anmeldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.