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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Rente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Beschreibung:

Teaser

Ihre Erwerbsfähigkeit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit eingeschränkt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung haben.

Allgemeine Informationen

Als Versicherte oder Versicherter können Sie eine Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten, bei

  • längerfristiger Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • als Folge eines Versicherungsfalls: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten

Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit, sondern das gesamte Gebiet des Erwerbslebens berücksichtigt. Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

Die Höhe der Rente ist abhängig von 

  • der Höhe der MdE und 
  • der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Der JAV ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall passiert ist. 

Für bestimmte Personengruppen errechnet sich die Rente anders. Die Höhe der Rente beruht auf dem sogenannten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst (dJAV) unter Berücksichtigung möglicher Altersabschläge für:

  • landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
  • deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner

Für Schwerverletzte (MdE von 50 Prozent und mehr) erhöht sich der JAV bei Renten auf unbestimmte Zeit: 

  • um 25 Prozent bei einer MdE von 50 bis 74 Prozent 
  • um 50 Prozent bei einer MdE von 75 bis 100 Prozent
  • gilt nicht für vorläufige Renten 

Für mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag beruht der JAV zusätzlich auf der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße basiert auf dem Durchschnittseinkommen in Deutschland und ändert sich jährlich.

Für Minderjährige ist ein niedrigerer JAV festgesetzt. 

Für die im Unternehmen dauerhaft mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag verringert sich der JAV. Wie stark sich der JAV verringert hängt davon ab, wie alt die Person zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist.

Voraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn 

  • ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle 
  • über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus
  • mindestens 20 Prozent

beträgt. 

Für folgende Personengruppen muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Rentenanspruch mindestens 30 Prozent betragen:

  • landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
  • deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner und
  • dauerhaft mitarbeitende Familienangehörige

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft  (LBG).

  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie also keinen Antrag stellen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

16.02.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.