Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden
Beschreibung:

Teaser

Sie müssen als Unternehmen den Lohnnachweis Ihrer Beschäftigten elektronisch abgeben.

Allgemeine Informationen

Der elektronische Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Ihr Unternehmen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlt.

Im elektronischen Lohnnachweis melden Sie die Lohnsummen Ihrer Beschäftigten (Lohnsummenmeldung).

Vor der Meldung müssen Sie einen Stammdatenabruf mit Ihrem zertifiziertem Entgeltabrechnungsprogramm oder der Ausfüllhilfe durchführen. Der Stammdatenabruf ist ein Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung. Er stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekten Daten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden.

Sie müssen keinen elektronischen Lohnnachweis abgeben, wenn Ihr Unternehmen kein Personal und auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte beschäftigt. Wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten Sie keine Stammdaten abrufen. Wenn Sie den Stammdatenabruf fälschlicherweise dennoch gemacht haben, sollten Sie ihn stornieren.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen beschäftigt versicherte Personen gegen Lohn oder eine andere Form von Entgelt.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren (Kosten)

  • Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Meldefristen:

  • Abgabe des Lohnnachweises:
    für das Beitragsjahr bis 16.02. des Folgejahres.
  • Einstellung des Unternehmens, Wechsel der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, Beendigung der meldenden oder abrechnenden Stelle, Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse:
    spätestens 6 Wochen nach Eintritt der Änderung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Anträge / Formulare

  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Sie müssen den elektronischen Lohnnachweis über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder entsprechende Ausfüllhilfen (zum Beispiel sv.net) abgeben.

Wenn Sie die Meldung über ein Entgeltabrechnungsprogramm machen:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
  • Wenn Sie die Angaben über die Entgelte Ihrer Beschäftigten übermitteln, benötigen Sie folgende Daten:
    • Bezeichnung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
    • Unternehmensnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
    • PIN für Lohnnachweis Digital
      • Die Zugangsdaten erhalten Sie von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit den Mitgliedsunterlagen oder dem Bescheid über die Veranlagung des Unternehmens per Post. Sie können die Zugangsdaten auch nachträglich beantragen.
  • Das Verfahren startet mit dem Stammdatenabruf. So wird sichergestellt, dass Sie im weiteren Verfahren nur Lohnnachweise mit korrekter Unternehmensnummer und tatsächlich veranlagten Gefahrtarifstellen an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermitteln.
  • Mit den im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegten Unternehmensdaten (Betriebsnummer, Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, Unternehmensnummer, PIN) rufen Sie die Stammdaten in der Stammdatendatei bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
  • Durch den Stammdatenabruf folgert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, dass Ihr Unternehmen im jeweiligen Beitragsjahr Beschäftigte hat und diese bezahlt.
  • Der zuständige Unfallversicherungsträger erwartet nun den elektronischen Lohnnachweis für dieses Beitragsjahr.
  • Übernehmen Sie die rückgemeldeten Daten in das Entgeltabrechnungsprogramm. Anschließend überprüfen Sie die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle und passen diese gegebenenfalls an.
  • Mit dem elektronischen Lohnnachweise werden folgende Daten übermittelt:
    • Unternehmensnummer beim zuständigen Unfallversicherungsträger
    • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
    • bezogen auf die Gefahrtarifstelle:
      • beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
      • geleistete Arbeitsstunden aller Beschäftigten
      • Anzahl der Beschäftigten

Hinweis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise nutzen, müssen Sie für jeden Kreis die Stammdaten abrufen und die Lohnnachweise melden.

Wenn Sie die Meldung über eine Ausfüllhilfe machen:

  • Der Abruf der Stammdaten Ihres Unternehmens erfolgt automatisch unmittelbar bevor Sie den Lohnnachweises abgeben. Eine eigenständige Abfrage ist daher nicht notwendig.

Weitere Informationen

Es werden nur Entgelte für Beschäftigte gemeldet, weitere Informationen zum Unternehmen müssen separat gemeldet werden. Sogenannte „Kopfbeitragsmeldungen“ (Meldung nach Personenzahl zum Beispiel bei besonderen Versichertenarten wie Lernende, ehrenamtlich Tätige) werden nicht mit dem elektronischen Lohnnachweis gemeldet. Über die Meldemöglichkeiten gibt der zuständige Unfallversicherungsträger Auskunft.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

12.01.2023

Urheber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.