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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasenabwehrgesetz nachkommen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als Person oder Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben, müssen Sie bestimmte Informationen an das Finanzamt und gegebenenfalls Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als steuerpflichtige Person oder als steuerpflichtiges Unternehmen geschäftliche Beziehungen oder Beteiligungen zu in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Unternehmen haben, müssen Sie umfangreiche Aufzeichnungen über Ihre Geschäftstätigkeit übermitteln.
Ein Steuerhoheitsgebiet gilt als nicht kooperativ im Sinne des Gesetzes, wenn es in der sogenannten schwarzen Liste der EU sowie der nationalen Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) aufgeführt ist.

Sie müssen einreichen:

  • eine Darstellung sowie eine Übersicht über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen. Dazu gehören besonders der Wareneinkauf, Dienstleistungen, Darlehensverhältnisse, Versicherungsverhältnisse, Nutzungsüberlassungen sowie Kostenumlagen,
  • Verträge und vereinbarte Vertragsbedingungen, die den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegen, 
  • eine Auflistung von Vereinbarungen mit Bezug zu immateriellen Werten. Dazu zählen auch Kostenumlagevereinbarungen, Forschungsdienstleistungsvereinbarungen und Lizenzvereinbarungen sowie eine Auflistung der immateriellen Werte, die Sie im Rahmen der betreffenden Geschäftsbeziehungen nutzen oder zur Nutzung überlassen,
  • die von den Beteiligten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ausgeübten Funktionen und übernommenen Risiken, inklusive der Veränderungen innerhalb des Wirtschaftsjahres,
  • die eingesetzten wesentlichen Vermögenswerte, 
  • die gewählten Geschäftsstrategien,
  • die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, 
  • die natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter oder Anteilseigner der Gesellschaft in dem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet sind, zu dem Sie in Geschäftsbeziehung stehen. Das gilt nicht, soweit mit der Hauptgattung der Aktien der ausländischen Gesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse in einem EU/EWR-Mitgliedstaat stattfindet oder die Börse von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zugelassene Börse oder anderer organisierter Markt gelistet ist. 
     

Voraussetzungen

  • Sie haben Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse zu einem Unternehmen oder einer Person, das beziehungsweise die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist.
  • Ansässig in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet sind 
    • natürliche Personen, wenn sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben;
    • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie einen Sitz oder ihren Ort der Geschäftsleitung in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben.
       

Erforderliche Unterlagen

Detaillierte Darstellung und Dokumentation der Geschäftsbeziehungen und Vertragsverhältnisse.
Das betrifft insbesondere die

  • eingesetzten wesentlichen Vermögenswerte, 
  • die gewählten Geschäftsstrategien, 
  • die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse sowie 
  • die natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft im nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet beteiligt sind. 

Die Aufzeichnungen darüber müssen Sie an das Finanzamt und gegebenenfalls an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Bei der Übermittlung an das BZSt ist das auf der Internetseite des BZSt veröffentlichte Formular zu verwenden.
 

Fristen

Die Aufzeichnungen sind spätestens ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres (bis zum 31.12.) der örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 138a Abgabenordnung erfüllt sind, zusätzlich dem Bundeszent¬ralamt für Steuern, zu übermitteln. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, sind die Aufzeichnungen ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres der örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 138a Abgabenordnung erfüllt sind, zusätzlich dem Bundeszentralamt für Steuern, zu übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Der Registrierungsvorgang im BOP kann bis zu 6 Wochen dauern.

Anträge / Formulare

- Formulare vorhanden: Nein (bei Übermittlung an die örtlich zuständigen Finanzbehörden)

- Formulare vorhanden: Ja (bei Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern)

- Schriftform erforderlich: Ja

- Formlose Antragsstellung möglich: Nein

- Persönliches Erscheinen nötig: Nein

- Online-Dienst vorhanden: Nein
 

Verfahrensablauf

Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz nachkommen:

  • Stellen Sie die geforderten Auskünfte in einer Dokumentation zusammen.
  • Die Dokumentation müssen Sie spätestens ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres oder eines abweichenden Wirtschaftsjahres erstellen und übermitteln.
  • Senden Sie die Dokumentation per Post oder E-Mail an die örtlich zuständige Finanzbehörde oder
  • sofern die Voraussetzungen des § 138a der Abgabenordnung erfüllt sind, senden Sie die Dokumentation zusätzlich elektronisch unter Nutzung des auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Formulars an das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Die Finanzverwaltung kann Sie dazu auffordern, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben eidesstattlich zu versichern.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.03.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Mitwirkungpflichten nach § 12 StAbwG Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.