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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei in Rente gehen.

Allgemeine Informationen

Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens 3 Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 10,8 Prozent.

Sonderfall "Vertrauensschutz":

Wenn Sie

  • vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden,
  • am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und
  • Anpassungsgeld für entlassene Beschäftigte des Bergbaus bezogen haben,

können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.

Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • bei Beginn der Rente schwerbehindert,
  • erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und
  • haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.
  • Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB: 100).
  • Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachgewiesen. Den Nachweis müssen Sie beim Versorgungsamt beantragen und bei Ihrem Rentenbeginn vorliegen haben.
  • Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen:
    • Beitragszeiten
    • Ersatzzeiten
    • Anrechnungszeiten
    • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege
    • Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting
    • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung 
    • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
  • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.

  • Klage vor dem Sozialgericht. 

Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV. 
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt. 
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts-­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen 
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

13.07.2022

Urheber

Deutsche Rentenversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.