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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Als Investorin oder Investor eine Stimmrechtsmitteilung abgeben
Beschreibung:

Teaser

Ihre auf Aktien eines börsennotierten Unternehmens beruhenden Stimmrechtsanteile und/oder Ihre Finanzinstrumente in Bezug auf solche ändern sich? Dies müssen Sie gegebenenfalls dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreichen, überschreiten oder unterschreiten, müssen Sie das wahrscheinlich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.

Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.

Die Mitteilung müssen Sie innerhalb von 4 Handelstagen über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin abgeben und im Anschluss daran an den Emittenten übermitteln.

Voraussetzungen

Sie erreichen, überschreiten oder unterschreiten als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an mindestens einem organisierten Markt zugelassen sind

Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.

Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Erforderliche Unterlagen

Selbstregistrierung auf dem MVP Portal:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Zulassung zum Fachverfahren:
Unterschriebenes Antragsformular. Antragsformular wird automatisch bei elektronischer Beantragung erzeugt.

Abgabe der Stimmrechtsmitteilung:
In Einzelfällen Organigramm bei Konzernstrukturen

Die BaFin behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen die Stimmrechtsmitteilung spätestens innerhalb von 4 Handelstagen abgeben.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten im MVP-Portal ("Protokoll einsehen") innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung über die erfolgreiche Übermittlung der Mitteilung und mit dieser zusammen 2 Dateien der Mitteilung (ZIP-Datei) zur Übermittlung an den Emittenten. Weitere Rückmeldungen der BaFin erfolgen nur im Einzelfall bei Rückfragen bezüglich der abgegebenen Mitteilung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung per Online-Formular oder als Upload im XML-Format über das MVP Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeben. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Log-in und Registrierung:

  • Öffnen Sie das MVP Portal der BaFin.
  • Wenn Sie bereits Nutzerdaten haben, können Sie sich direkt einloggen.
    • Sollten Sie noch keine Nutzerdaten haben, klicken Sie auf "Selbstregistrierung". Geben Sie an, ob Sie sich als natürliche Person oder als Unternehmen registrieren. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten an und bestätigen Sie das Formular.
    • Klicken Sie auf den Link, der Ihnen per E-Mail zugesendet wird und füllen Sie das Formular aus, das sich öffnet.
    • Bestätigen Sie die Registrierung.

Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal:

  • Nachdem Sie sich mit Ihren Nutzerdaten eingeloggt haben, können Sie die Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen beantragen.
  • Klicken Sie dafür auf "Fachverfahren beantragen" und wählen Sie das Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen“ aus.
  • Wählen Sie den Meldefall "Direktmelder" aus und klicken Sie auf "Beantragen".
  • Es erscheint der ausgefüllte Zulassungsantrag.
  • Klicken Sie auf "Antrag einreichen".
  • Drucken Sie den Zulassungsantrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn postalisch oder per Fax an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihren Zulassungsantrag.
  • Sie erhalten die Zulassung zum Fachverfahren per E-Mail.
  • Jetzt können Sie eine Stimmrechtsmitteilung elektronisch abgeben.

Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal als XML-Datei:

  • Erstellen Sie Ihre Stimmrechtsmitteilung im XMLFormat. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin unter „Informationsblätter und Handbücher“.
  • Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
  • Wählen Sie "XMLDatei einreichen", wählen Sie die XML-Datei aus und klicken Sie auf "Datei senden".
  • Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.
  • Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
  • Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIPArchiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist.

Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal per Online-Formular:

  • Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
  • Wählen Sie "Online-Formular einreichen" und füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Klicken Sie auf "Meldung einreichen" am Ende des Formulars.
  • Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.

Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
 

Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIP-Archiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist

Alternativ können Sie zunächst alle Schritte als Test durchführen. Wählen Sie dafür im MVP Portal das Fachverfahren "Test_Stimmrechtsmitteilungen" aus und führen Sie alle oben genannten Schritte aus.

Stimmrechtsmitteilungen an den Emittenten können an dessen im Impressum seiner Homepage angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung muss dabei die Mitteilung zusätzlich als XML-Datei beinhalten, die Sie von der BaFin in der MVP bei erfolgreicher Übermittlung an die BaFin zur Verfügung gestellt bekommen.

Weitere Informationen

Wird die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgegeben kann dafür ein Bußgeld verhängt werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

12.05.2022

Urheber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.