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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
Beschreibung:

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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zu Aus- und Weiterbildungszwecken erteilt wurde, rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen. 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, deren Gültigkeit bald endet, müssen Sie rechtzeitig die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung zu erfüllen. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bei Fortbestehen des Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnisses und einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluss bis zum Ende der Aus- oder Weiterbildung verlängert werden.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Fortbestand hat. Dies prüft die Ausländerbehörde in einem internen Verfahren und holt die Zustimmung bei Bedarf erneut ein.

Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Während der qualifizierten Berufsausbildung ist es Ihnen gestattet, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist jedoch nur dann möglich, wenn der erfolgreiche Abschluss Ihrer Berufsausbildung durch die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht gefährdet wird.

Voraussetzungen

  • Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) ist für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gesichert.
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss die beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen ggf. erneut prüfen und der Beschäftigung zustimmen (dies wird in der Regel durch die Ausländerbehörde veranlasst).
  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine zu Ihrer Personensorge berechtigte Person der Verlängerung Ihres Aufenthalts in Deutschland zustimmen.
  • Ihrem Aufenthalt in Deutschland dürfen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
  • Aus bzw. Weiterbildungsvertrag
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn diese bereits abgelaufen ist (wird in der Regel durch die Ausländerbehörde eingeholt)
  • Bei qualifizierter Berufsausbildung: Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Bestätigung des Ausbildungsbetriebs über ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung, Anmeldebestätigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Ausbildungs oder Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
  • Bei Minderjährigkeit: Zustimmung der personensorgeberechtigten Person zum verlängerten Aufenthalt
  • Bei Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs:  Nachweis, dass ein Integrationskurs absolviert wurde oder die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Wenn noch kein Integrationskurs absolviert wurde, kann die Ausländerbehörde die Verlängerung ablehnen oder die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängern bis der Kurs erfolgreich abgeschlossen oder ein Nachweis erbracht wurde, dass die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Gebühren (Kosten)

Kostenhöhe (fix):

  • 96,00 Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
  • 93,00 Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

Fristen

Dauer (bei Spanne): 6 bis 8 vor Ablauf des Visums

Bemerkung (für weitere Informationen zur Gültigkeit):

Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Dauer (bei Spanne): 6 bis 3

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung.

Bearbeitungsdauer

Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Anträge / Formulare

-    Onlineverfahren vereinzelt möglich 
-    Schriftform erforderlich: ja 
-    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
 

Verfahrensablauf

  • Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erneuert werden, holt die Ausländerbehörde diese in der Regel in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erneuert. Für die Erneuerung werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem müssen Sie eine Unterschrift leisten.
  • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
  • Ändert sich der Zweck Ihres Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Weitere Informationen

  • Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus und Weiterbildung ist es grundsätzlich möglich, in eine andere qualifizierte Berufsausbildung zu wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, muss dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitgeteilt werden. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, ist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft, zur Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen, für ein Studium oder andere Zwecke, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, möglich.
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu zwölf Monate verlängert werden.
  • Sollte die qualifizierte Berufsausbildung oder Weiterbildung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, vorzeitig enden, kann die Möglichkeit eingeräumt werden, für die Dauer von bis zu sechs Monaten einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.
  • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
 

Fachlich freigegeben am

23.08.2022
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.