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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) beantragen
Beschreibung:

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Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Allgemeine Informationen

Sie wollen als Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl von Fahrzeugkategorien und Instandhaltungsfunktionen beschränken.

ECM-Zertifizierungsstellen sind Konformitätsbewertungsstellen. Eine ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) zertifiziert eine für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle oder Stellen.

ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ)

ECMZ erteilen Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen. Als ECMZ zertifizieren Sie somit andere Stellen, die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Eisenbahnen,
  •  Halter von Eisenbahnfahrzeugen und
  •  vertraglich beauftragte Dritte.

Zu den Aufgabenbereichen einer Zertifizierung gehören unter anderem die Evaluierung, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem folgende zu zertifizierende Instandhaltungstätigkeiten:

Fahrzeugkategorien:

  • Güterwagen und Wagen speziell für den Transport gefährlicher Güter,
  • Lokomotiven, Triebzüge, Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, Steuerwagen,
  • Nebenfahrzeuge und
  • Reisezugwagen.

Instandhaltungsfunktionen:

  • Instandhaltungsentwicklung,
  • Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement und
  • Instandhaltungserbringung.

Anerkennung ECMZ

Die Anerkennung als ECMZ gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als ECMZ wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte ECM-Zertifizierungsstellen werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Voraussetzungen

Um als ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen,
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Konformitätsbewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen,
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen; die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie.
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Konformitätsbewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine zweifache Deckung für das gesamte Jahr aufweisen muss.
  • unparteilich sein, das bedeutet:
    • dass die ECM-Zertifizierungsstelle organisatorisch und funktional in ihrer Entscheidungsfindung von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Haltern, Herstellerinnen und Hersteller und für die Instandhaltung zuständigen Stellen unabhängig sein muss und keine ähnlichen Dienste erbringen darf.
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen.
    • für ECMZ gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kapitel 4.2.

Erforderliche Unterlagen

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten als Zertifizierungsstelle und
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung
  • ausgefülltes Formular "F10c" – Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 und Sektorales Schema.
  • zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeiten
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Person
  • sonstige Kompetenznachweise

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR.

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als ECMZ online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als ECMZ beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Laden Sie die Antragsformulare F09c, F09c1 und F10c auf der Internetseite des EisenbahnBundesamtes herunter und füllen diese vollständig aus.
  • Rufen Sie das eService-Portal des EBA auf.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Wählen Sie das Verfahren und die Art der Stelle aus.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab,
    • unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per EMail, wenn der Antrag eingegangen ist.
  • Gegebenenfalls bittet Sie das EBA per E-Mail, weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
  • Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
  • Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den eService ein.
  • Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
  • Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine VorOrt-Begutachtung durch.
  • Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam dem Anerkennungsausschuss einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
  • Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlagen mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
  • Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
  • Sie erhalten außerdem per Post einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

05.07.2023

Urheber

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.