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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs mitteilen
Beschreibung:

Teaser

Als angehörige Person einer ausländischen Mission oder berufskonsularischen Vertretung haben Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft und führen dieses in Deutschland ein? Dafür müssen Sie im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung deutsche Umsatzsteuer entrichten.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU gekauft haben und Sie Angehöriger

  • einer ausländischen Mission oder
  • einer berufskonsularischen Vertretung sind, müssen Sie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den Kauf mitteilen und Umsatzsteuer bezahlen.

Die sogenannte Fahrzeugeinzelbesteuerung müssen Sie für jedes neu gekaufte Fahrzeug separat mitteilen.  

Folgende Gruppen müssen die Fahrzeugeinzelbesteuerung dem BZSt mitteilen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen, die diese Fahrzeuge nichtunternehmerisch nutzen
  • nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen

Ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie deren Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbes neuer Fahrzeuge befreit werden.

Für die Berechnung der Fahrzeugeinzelbesteuerung gilt der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent des Kaufwertes. Berechnen Sie die Steuer nicht richtig oder geben Sie keine Steuererklärung ab, schätzt das BZSt die Steuer.

Von der Umsatzsteuer betroffen sind

  • motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 cm³ oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt; beispielsweise PKW, LKW, Motorrad, Moped, Motorroller.
  • Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern.
  • Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1550 Kilogramm beträgt.

Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das

  • Landfahrzeug nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
  • Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.
  • Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.

Voraussetzungen

Sie haben ein neues Fahrzeug im EU-Ausland gekauft, das Sie in Deutschland für ausländische Missionen oder berufskonsularische Vertretungen oder als deren Mitglieder nutzen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Vordruck für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
  • Rechnung des erworbenen Fahrzeugs
  • Zulassung des erworbenen Fahrzeugs

Gebühren (Kosten)

Für die Mitteilung Fahrzeugeinzelbesteuerung fallen keine Kosten an. Die Einzelbesteuerung selbst wird separat berechnet.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Für jedes gelieferte Fahrzeug müssen Sie jeweils eine gesonderte Erklärung mittels amtlich vorgeschriebenen Vordruckes „010166 – Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung für Diplomaten“ abgeben.

  • Laden Sie das Formular aus dem Formularcenter herunter und füllen Sie dieses aus
  • Fügen Sie Ihrer Erklärung eine Kopie der Fahrzeugrechnung sowie eine Kopie der Zulassung bei
  • Senden Sie alle Unterlagen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Alternativ können Sie die Unterlagen auch bei Ihren Kfz-Zulassungsstellen abgeben. Diese leiten die Unterlagen an das BZSt weiter.
  • Ihre Erklärung wird geprüft und Sie erhalten einen Bescheid

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

08.02.2024

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.