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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Zuschüsse für Investitionen von Privatpersonen in junge innovative Unternehmen
Beschreibung:

Teaser

Mit INVEST sollen private Investoren unterstützt werden, damit sie jungen innovativen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung stellen. Den Unternehmen soll dadurch die erfolgreiche Finanzierung des Markteintritts und der Wachstumsphase erleichtert werden.

Allgemeine Informationen

Mit der Fördermaßnahme INVEST soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital nachhaltig verbessert werden. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens 3 Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens EUR 10.000 zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu EUR 500.000 den Erwerbszuschuss erhalten. Investoren können sowohl als natürliche Person oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) in das Startup investieren, um den Erwerbszuschuss zu erhalten.
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Bei INVEST handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, das heißt im normalen Antragsverfahren zum Erwerbszuschuss reicht zunächst das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
Anschließend stellt der Investor einen Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid. Nach der Anteilsübernahme und Zahlung der Investitionssumme reicht der Investor die im Bescheid geforderten Unterlagen beim BAFA ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses, die nach Prüfung der Unterlagen erfolgt (Zahlungsabruf).

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag Unternehmen:

  • Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens 

Antrag Investor:

  • keine weiteren Unterlagen bei Anträgen von natürlichen Personen
  • Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste bei Anträgen von Beteiligungsgesellschaften

Zahlungsabruf Investor

  • elektronisches Formular „Zahlungsabruf“
  • Kontoauszug des Investors über die erfolgte Überweisung der Investitionssumme  
  • schriftliche Bestätigung des Unternehmens über den Erhalt der Zahlung
  • Kopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen Satzung
  • Kopie des Kapitalerhöhungsbeschlusses einschließlich Übernahmeerklärung (bei GmbH) oder Zeichnungsschein (bei Aktiengesellschaft)
  • Kopie des Darlehensvertrages im Falle eines Anteilserwerbs über ein Wandeldarlehen
  • Kopie des Beteiligungsvertrages (Gesellschaftervereinbarung/Aktionärsvereinbarung) 

Antrag Exitzuschuss:

  • Kontoauszug des Investors über den Erhalt des Kaufpreises
  • Veräußerungsvertrag

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für die Antragsteller an.

Fristen

  • Die Anträge von Unternehmen und Investor müssen online beim BAFA gestellt worden sein, bevor mit der Maßnahme begonnen wird (zum Beispiel Zahlung der Investitionssumme, Vertragsunterzeichnung), anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.
  • Förderfähigkeitsbescheide von Unternehmen sind 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Investoren ihre Anträge gestellt haben. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bescheide ist nicht möglich. Die Unternehmen können aber einen neuen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.
  • Zuwendungsbescheide von Investoren haben im Regelfall eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Anteile erwerben (Investition) und die Durchführung dieser Investition einschließlich der Zahlung des vollständigen Ausgabepreises der Anteile an das Unternehmen beim BAFA nachweisen. Im Falle von Beteiligungen mittels Wandeldarlehen oder der Vereinbarung von Meilensteinen, haben die Bescheide eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Eine Verlängerung der jeweiligen, im Bescheid genannten Frist ist nicht möglich.
  • Anträge auf den Exitzuschuss müssen spätestens 3 Monate nach der Veräußerung (Datum der Vertragsunterzeichnung) beim BAFA gestellt worden sein.

Bearbeitungsdauer

  1. Antrag Unternehmen: circa 2-6 Wochen
  2. Antrag Investor: circa  4-6 Wochen
  3. Zahlungsabruf Investor: circa 3-6 Monate
  4. Antrag Exitzuschuss: circa 3 Monate
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Anträge zum INVEST-Zuschuss werden online über die bereitstehenden Formulare gestellt.


1.Antrag Unternehmen:

  • Füllen Sie das Formular online aus und senden den Antrag ab.
  • Drucken Sie das Antragsformular anschließend aus und unterschreiben dieses. Senden Sie es per Post an das BAFA.
  • Auf Basis des vollständigen Antrags und der Nachweise erstellt das BAFA einen Förderfähigkeitsbescheid. Werden einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt oder fehlen Nachweisdokumente, erhalten Sie eine Ablehnung.

2.Antrag des Investors (erst nach Antragstellung durch das Unternehmen):

  • Füllen Sie das Formular online aus und senden den Antrag ab.
  • Drucken Sie das Antragsformular anschließend aus und unterschreiben dieses. Senden Sie es dann per Post an das BAFA.
  • Auf Basis des vollständigen Antrags und der Nachweise erstellt das BAFA einen Bewilligungsbescheid. Werden einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt oder fehlen Nachweisdokumente, erhalten Sie eine Ablehnung.

3.Zahlungsabruf durch den Investor (nach Eingehen der Beteiligung):

  • Füllen Sie online das Formular „Zahlungsabruf“ aus und laden die im Bescheid geforderten Unterlagen zum Zahlungsabruf hoch. Senden Sie das Ganze online ab.
  • Nach Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen wird der Zuschuss, sofern alle in der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt sind, auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

4. Prüfung der Einhaltung der dreijährigen Mindesthaltedauer:

  • Durch die Antragsteller ist nach Aufforderung durch das BAFA die Einhaltung der Auflagen zur Mindesthaltedauer jährlich nachzuweisen.

5.Antrag Exitzuschuss:

  • Füllen Sie das Formular online aus und senden den Antrag ab.
  • Drucken Sie anschließend die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und unterschreiben diese. Reichen Sie die Bestätigung dann beim BAFA als Scan im Upload-Bereich ein.
  • Auf Basis des vollständigen Antrags und der Nachweise erstellt das BAFA einen Bewilligungsbescheid und löst, nach Eintragung des Verkaufs im Handelsregister, die Zahlung an den Investor aus. Werden einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt oder fehlen Nachweisdokumente, erhalten Sie eine Ablehnung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Referat VII C1

Fachlich freigegeben am

11.08.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.