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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
An einer Maßnahme teilnehmen, die junge Menschen mit Behinderungen auf eine Ausbildung vorbereitet.
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine Behinderung haben und nach dem Ende der Schulpflicht noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, die Ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Allgemeine Informationen

Die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) unterstützt junge Menschen mit Behinderungen, die für einen Ausbildungsplatz durchaus geeignet, aber den allgemeinen Anforderungen aufgrund ihrer Behinderungen (noch) nicht gewachsen sind. Ziel ist, Sie auf eine Ausbildung vorzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, einen passenden Ausbildungsberuf zu finden. Dies kann auch eine Fachpraktikerausbildung für Menschen mit Behinderungen sein. Wenn sich während der Maßnahme zeigt, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in Ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, können Sie im weiteren Verlauf auch mit dem Ziel einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden.

Am Ende der Bildungsmaßnahme sollen Sie Antworten auf diese Fragen gefunden haben: Wo liegen meine Talente? Welche Ausbildung soll es werden? Welchen Beruf kann ich mir vorstellen?

Zu den Inhalten zählen unter anderem

  • Hilfe bei der Berufsorientierung und Berufswahl,
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung,
  • die Gelegenheit, nachträglich den Hauptschulabschluss zu erwerben,
  • Praktika in unterschiedlichen Berufsfeldern und Betrieben,
  • Bewerbungstraining,
  • Hilfe bei der Suche nach Ausbildungs und gegebenenfalls Arbeitsstellen.

Eine rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme können Sie bei einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die Anbieter über eigene Ausbildungswerkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld und Sie sind sozialversichert.

Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:

Bei Teilnahme an einer rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75,00 EUR monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Ob Sie an einer rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen, eine Berufsausbildung aufzunehmen zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und
  • wie sich der Ausbildungs und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Die rehaspezifische BvB startet in der Regel zu Beginn des Ausbildungsjahres im September und dauert in der Regel bis zu 12 Monaten. Sie können aber auch zu einem anderen Zeitpunkt einsteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten möglich.

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht mehr schulpflichtig.
  • Sie haben
    • einen Schulabschluss und suchen einen Ausbildungsplatz oder
    • keinen Schulabschluss und möchten einen Hauptschulabschluss oder gleichwerten Schulabschluss nachholen oder
    • Ihre Ausbildungsstelle verloren und möchten sich beruflich neu orientieren.
  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderungen reichen die allgemeinen gesetzlichen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben nicht aus.
  • Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
  • Man kann erwarten, dass Sie das Ziel der Maßnahme erreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zunächst benötigen Sie Ihr letztes Schulzeugnis und gegebenenfalls Praktikumsberichte.
  • Sollten Sie keinen Schulabschluss, aber die Schulpflicht erfüllt haben, benötigen Sie diesen Nachweis.
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.

Gebühren (Kosten)

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Damit Sie rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
  • Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

31.05.2023

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.