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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Anschluss an eine Musterfeststellungsklage als Verbraucherin oder Verbraucher
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher einer Musterfeststellungsklage anschließen möchten, können Sie sich in ein Klageregister eintragen lassen. 

Allgemeine Informationen

Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom möglichen Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die wichtigsten Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele einzelne Gerichtsverfahren vermieden werden.

Anstatt selbst vor Gericht zu ziehen, können Sie sich einer Musterfeststellungsklage anschließen. Auf der Grundlage eines Urteils oder eines Vergleichs aus dieser Klage können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Verbraucherverbänden erhoben werden. Das Urteil, das im Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle wirksam angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.

Die Anmeldung ist kostenfrei und Sie brauchen dafür keine Anwältin und keinen Anwalt. Sie müssen bei der Anmeldung aber bestimmte Formvorgaben beachten. Am besten ist es, wenn Sie die auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz bereitgestellten Online-Formulare nutzen und diese richtig und vollständig, das heißt alle Pflichtangaben enthaltend, ausfüllen, damit Ihre Anmeldung wirksam ist.

Die Zeit, in der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Ansprüche wirksam angemeldet haben, gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihre Ansprüche verjähren, während Sie auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage warten.

Voraussetzungen

  • Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage geprüft wird (Feststellungsziele müssen gleich sein). Das bedeutet: Ihr individueller Fall darf nicht anders gelagert sein als in der Musterfeststellungsklage.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin am zuständigen Gericht.
  • Rücknahme der Anmeldung: Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage zurückziehen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages zurücknehmen, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel rund 4 Wochen

Anträge / Formulare

Formulare: 

  • Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage (erreichbar über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister)
  • Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
  • Anforderung einer Auskunft/ eines Auszugs über die im Klageregister erfassten Angaben
  • Mitteilung über die Änderung der Anschrift oder des Namens
  • Mitteilung über Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung

persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Um sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen zu lassen, verwenden Sie am besten die auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bereitgestellten Online-Formulare:

  • Rufen Sie die Übersicht über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz auf. 
  • Wählen Sie die Musterfeststellungsklage aus, der Sie sich anschließen wollen. Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen und das für die jeweilige Klage passende Online-Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Angaben zum Gericht und zum Aktenzeichen des Verfahrens sind bereits vorausgefüllt. Außerdem müssen Sie angeben:
    • Ihre persönlichen Daten,
    • gegebenenfalls Angaben dazu, wer Sie rechtlich vertritt,
    • den Gegenstand und den Grund Ihres Anspruchs oder Ihres Rechtsverhältnisses. 
  • Bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und senden Sie das Formular ab.
  • Sie können das jeweilige Formular auch ausdrucken und ausgefüllt per Post an das Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz senden.
  • Wenn Ihre Anmeldung eingetragen wurde, bekommen Sie eine Bestätigung durch das Bundesamt für Justiz. Auch wenn Ihre Anmeldung nicht eingetragen wurde, enthalten Sie grundsätzlich eine Rückmeldung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Anmeldung nicht alle erforderlichen Angaben enthielt oder nicht fristgerecht eingegangen ist.
  • Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas über den strittigen Sachverhalt fest, verurteilt aber niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten dann die Feststellungen des Musterverfahrens.

Falls Sie nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat, zurücknehmen: 

  • Bitte verwenden Sie dafür das auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Verfügung gestellte Online-Formular „Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister“ und geben Sie auf jeden Fall das Geschäftszeichen der Eintragung an. 
  • Notfalls können Sie Ihre Rücknahme auch formlos per E-Mail oder per Post melden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.03.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Klageregister für Musterfeststellungsklagen Anmeldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.