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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie noch keine europäische Teil-66-Lizenz besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersterteilung der Teil-66-Lizenz beantragen. Auch weitere Angelegenheiten in Zusammenhang mit der deutschen Teil-66-Lizenz können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Allgemeine Informationen

Zur Durchführung von Prüfaufgaben und -tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen brauchen Sie in der Regel eine gültige Teil-66-Lizenz.

Um Tätigkeiten als Freigabeberechtigtes Personal nach Teil-66 auszuführen, können Sie beim Luftfahrtbundesamt beantragen: 

  • Ersterteilung der Teil-66-Lizenz
  • Erneuerung der Teil-66-Lizenz
  • Verlängerung der Gültigkeit der Teil-66-Lizenz
  • zusätzliche Berechtigungen
  • die Löschung von Einschränkungen
  • eine Zweitschrift (Verlustanzeige)
  • die Umwandlung gemäß Teil-66.A.70
  • einen Lizenztransfer
  • Namens oder Adressänderung

Sie können auch Anträge zu mehreren Angelegenheiten gemeinsam stellen, wobei Sie den Lizenztransfer und den Erstantrag nicht mit anderen Anträgen kombinieren können.

Für die Beantragung sind folgende Angaben nötig:

  • Daten zur antragstellenden Person,
  • Angaben zur Lizenz,
  • Angaben zu den Organisationen, in denen Sie tätig sind.

Hinweise:

Beachten Sie, dass Sie bei einem Lizenztransfer Ihre Teil-66-Lizenz im Original an   das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) senden müssen. Vergewissern Sie sich, dass das LBA über Ihren Lizenztransfer informiert ist.

Bei der Beantragung einer Zweitschrift müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz hochladen.

Voraussetzungen

Um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller eine natürliche Person (aus dem Inland, einem EU-Staat oder Drittstaat) sein.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mündig. Das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
  • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (18 Jahre).
  • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie schweben.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist nicht zuständig für Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber, deren Lizenz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem EU-Luftrecht angeschlossenen Staat ausgestellt wurde. Ausgenommen ist der Lizenztransfer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem dem EU-Luftrecht angeschlossenen Staat zum Luftfahrt-Bundesamt.

Um bestimmte Kategorien und Berechtigungen beantragen zu können, müssen Sie alle dafür relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden haben und über die jeweils relevanten praktischen Erfahrungen verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Zuverlässigkeit

  • bei Vertretung:  Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
  • bei einer Adresse im Ausland:  Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
  • bei einer Ersterteilung:  Prüfungszeugnis oder Berufsausbildung
  • im Original bei der Beantragung einer Ersterteilung:   LBA-Form 19.K oder 19.L für die Erteilung einer Kategorie als Nachweis der Erfahrung
  • bei einer Ersterteilung, wenn Anrechnungen und/oder Bonuspunkte beantragt werden:   Bescheinigungen für Anrechnungen und/oder Bonuspunkte
  • bei der Beantragung einer Ersterteilung oder eines Lizenztransfers, wenn noch keine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses im Rahmen der Prüfungsanmeldung eingereicht wurde:   Personalausweis oder Reisepass
  • bei der Beantragung einer Löschung von Einschränkungen:   Nachweise zur Löschung einer Einschränkung
  • bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung oder einer Löschung einer Einschränkung, wenn eine Kategorie C beantragt wird:   interne Berechtigungen über mindestens 3 beziehungsweise 5 Jahre inklusive der ersten und letzten Rechteausübung oder Freigabebescheinigung
  • bei der Beantragung einer Ersterteilung, zusätzlichen Berechtigung oder Löschung einer Einschränkung:
    • Zertifikate Grundlagenwissen einer Teil-147 genehmigten Schule
    • Musterlehrgangszertifikate einer nach Teil-147 genehmigten Ausbildungsorganisation oder Bestätigung eines Betriebes über den erfolgreichen Abschluss eines vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Musterlehrgangs gemäß Teil-66 (66.B.130)
    • Nachweis der Erfahrung, Anlage 1 zur LBA-Form 19.K beziehungsweise zutreffende Anlagen 1-4 zur LBA-Form 19. Zum Erwerb einer Kategorie in Form eines Logbooks
    • Form 19.M (bei bestimmten Kategorien und Berechtigungen)
  • bei der Beantragung einer Ersterteilung, zusätzlichen Berechtigung oder einer Löschung einer Einschränkung, wenn eine Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT) durchgeführt wurde:   Bestätigung eines Instandhaltungsbetriebes über den erfolgreichen Abschluss einer „Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT)“
  • im Original bei der Beantragung einer Ersterteilung, Löschung einer Einschränkung oder zusätzlichen Berechtigung oder, wenn eine Kategorie C beantragt wird:
    • Nachweis der Erfahrung (LBA-Form 19.A für die Erteilung einer Kategorie C auf Basis eines Hochschulabschlusses)
    • Beschreibung der Tätigkeiten in Zusammenhang mit „Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen“
  • bei der Beantragung einer Zweitschrift:  Eidesstaatliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz
  • bei einer Namensänderung:  Bestätigung der Namensänderung (zum Beispiel Auszug aus dem Standesamtsregister oder neuer Personalausweis)
  • bei einer Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist, wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeit der Lizenz Ihre Rechte nach 66.A.20 b) weiterhin ausgeübt haben:   Auflistung der Tätigkeiten
  • bei der Beantragung einer Verlängerung, Löschung einer Einschränkung, zusätzlichen Berechtigung, Verlängerung oder Erneuerung der Lizenz sowie dem Lizenztransfer (Abgabe) im Original:   Teil-66-Lizenz

Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Fristen

Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.

Belegte Musterkurse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (ab 1. Schulungstag).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz online zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet, nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden. In bestimmten Fällen muss auch Ihre vorhandene Teil-66-Lizenz mit den Lizenzanhängen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen.
  • Sie erhalten weitere Ergebnisdokumente und postalisch Ihre (neue) Teil-66-Lizenz.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

02.06.2023

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.