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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Kosmetik: Unerwünschte Wirkungen und Gesundheitsschäden melden
Beschreibung:

Teaser

In seltenen Fällen kann Kosmetik unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen auslösen. Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu sind für Behörden und Hersteller wichtig. Hersteller oder Handel müssen den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.

Allgemeine Informationen

Meldung als Verbraucherin oder Verbraucher

Wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher nach der Anwendung von Kosmetikprodukten eine negative Auswirkung auf Ihre Gesundheit feststellen, können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durch Ausfüllen dieses Formulars informieren.

Das Formular fragt Schritt für Schritt die relevanten Informationen ab, um den Fall bestmöglich zu beurteilen.

Neben der Meldung über das Bundesportal können Sie sich auch direkt an folgende Stellen wenden:

  • das herstellende oder importierende Unternehmen, das auf der Verpackung angegeben ist,
  • das Handelsgeschäft, wo Sie das Produkt gekauft haben,
  • die zuständigen Behörden, in der Regel die Lebensmittelaufsicht in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt, oder
  • das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Sogenannte unerwünschte Wirkungen (UE) von Kosmetik können zum Beispiel sein:

  • brennende Kopfhaut
  • Juckreiz
  • Rötungen
  • Hautausschlag
  • Anschwellen von Körperteilen

Unerwünschte Wirkungen können unter anderem durch allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sonstige Unverträglichkeiten ausgelöst werden.
Informationen über die unerwünschten Wirkungen können folgende Personen weitergeben:

  • Sie selbst oder eine Vertretung der betroffenen Person, zum Beispiel Angehörige oder juristische Vertretungen,
  • Medizinisches Fachpersonal wie eine Ärztin oder ein Arzt, Apothekerinnen oder Apotheker, Krankenschwestern oder -pfleger oder
  • Dienstleistende wie Angestellte von Friseursalons, Kosmetik- und Massagestudios.

Meldung als Unternehmen

Wenn Sie als Unternehmen, das Kosmetik herstellt, importiert oder handelt, von unerwünschten Wirkungen erfahren, müssen Sie:

  • prüfen, ob es sich um eine ernste unerwünschte Wirkung (SUE) nach den Kriterien der EU-Kosmetikverordnung handelt.
    • Ernste unerwünschte Wirkungen erfordern in der Regel eine medizinische Begutachtung und meist auch Behandlung. Dazu zählt zum Beispiel:
      • eine Krankschreibung, weil die Hände angeschwollen sind,
      • ein Krankenhausaufenthalt zur weiteren Untersuchung oder
      • ein anaphylaktischer, also allergischer Schock.
  • sofern es sich um eine ernste unerwünschte Wirkung handelt, ist es Ihre Pflicht, die zuständige Behörde zu informieren.

Ihre Meldung ermöglicht es, die zuständigen Behörden und Firmen schnell zu informieren, um unter Umständen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel durch Maßnahmen wie

  • gezielte Kontrollen,
  • Produktwarnungen,
  • Produktrückrufe,
  • Anpassung der Rezeptur oder
  • Anpassung der Kennzeichnung

zu schützen.

Voraussetzungen

Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um aufgetretene unerwünschte Wirkungen und Gesundheitsschäden von Kosmetika zu melden.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Fristen

Handel, Hersteller oder Importeure müssen ernste unerwünschte Wirkungen von Kosmetik unverzüglich an die zuständige Überwachungsbehörde melden, spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Kenntnis.

Bearbeitungsdauer

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit leitet die Meldung innerhalb von 20 Werktagen weiter.

Rechtsbehelf

Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: niedrig

Unerwünschte und ernste unerwünschte Wirkungen von Kosmetik online melden (für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Handel, Hersteller oder Importeure mit Sitz im Ausland) (in Kürze verfügbar)

Verfahrensablauf

Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie Ihre Meldung auf unterschiedliche Weise melden:

  • Übermitteln Sie Ihre formlose Meldung schriftlich an den Hersteller oder Importeur – zu finden auf der Verpackung –, den Handel oder die zuständige Behörde.
  • Nutzen Sie für Ihre Meldung die Checkliste auf der Internetseite des BVL. Diese gibt Ihnen Hinweise auf die benötigten Informationen für die Bearbeitung und Nachverfolgung Ihres Falles.
  • Sie können bei der Meldung anonym bleiben, allerdings sollte eine Person für Rückfragen identifizierbar sein, zum Beispiel:
    • Ärztin oder Arzt
    • Friseurin oder Friseur
    • Angehörige
  • Wenn Sie direkt das BVL informieren wollen, können Sie das per Online-Verfahren, per Post oder E-Mail machen.
    • Online-Verfahren:
      • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Informationen.  
    • E-Mail oder Post:
      • Laden Sie die SUE-Checkliste von der Internetseite des BVL herunter und füllen diese direkt aus.
      • Die ausgefüllte Checkliste senden Sie per E-Mail oder per Post an das BVL.
      • Die Mittelung kann auch formlos per E-Mail oder Post erfolgen. Wichtig ist hier das Mindestangaben erforderlich sind, um den Fall entsprechend bewerten und weiterbearbeiten zu können.
  • Sie haben sich direkt an die verantwortliche Person beim Hersteller, Importeur oder Händler gewendet? Dann wird Ihre Meldung dort bewertet.
    • Sofern diese Person den Fall als ernste unerwünschte Wirkung einstuft, muss sie die Meldung an die zuständige Behörde weiterleiten.
  • Wenn Sie direkt die zuständige Behörde informiert haben, kontaktiert diese den Hersteller oder Importeur.
    • Bei der Einstufung der unerwünschten Wirkungen sowie der Koordination von Maßnahmen stimmen sich Unternehmen und Behörden jeweils untereinander ab.
  • In jedem Fall sollten Sie folgende wichtige Mindestangaben machen:
    • Ihre Initialen
    • Ihr Geburtsjahr
    • Ihre Symptome
    • den Zeitpunkt des Auftretens
    • die Art der Folgen
    • den Namen des betroffenen kosmetischen Mittels
  • Wenn Sie das BVL informiert haben, wird die Information entsprechend an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Als Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen mit Sitz in Deutschland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen schriftlich per E-Mail oder Post mit dem Meldeformular A an die zuständige Behörde übermitteln:

  • Laden Sie sich auf der Internetseite des BVL das Meldeformular A herunter.
  • Sie können das Formular direkt ausfüllen oder ausdrucken.
  • Das ausgefüllte Formular senden Sie per E-Mail oder per Post an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde.

Als Hersteller, Importeur oder Handelsunternehmen mit Sitz im Ausland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen im Online-Verfahren, per E-Mail oder Post an das BVL übermitteln:

  • Online-Verfahren:
    • Ausschließlich Unternehmen mit Sitz im Ausland können das Online-Formular nutzen.
    • Es führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben und stellt einen Upload für das Meldeformular A bereit.
    • Für das Online-Verfahren und die Meldung aus dem Ausland benötigen Sie kein Nutzerkonto.
  • E-Mail oder Post:
    • Laden Sie das Meldeformular A herunter.
    • Sie können das Formular direkt ausfüllen oder ausdrucken.
    • Das ausgefüllte Formular senden Sie per E-Mail oder per Post an das BVL.

Die für Kosmetik zuständige Behörde in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die zuständige Behörde kontaktiert Sie bei Bedarf zu Rückfragen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert, wenn notwendig, die Behörden in den weiteren EU-Mitgliedstaaten, um Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit zu schützen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.