Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Innovationsförderung für Projekte in der Land-und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sowie als Forschungseinrichtung eine Innovationsförderung beantragen. 

Das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebildete und verwaltete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie finanziell bei folgenden Vorhaben:

  • Experimentelle Entwicklungsvorhaben: 
  • Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung von Innovationen, zum Beispiel die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Markt- und Praxiseinführungen:
    • konzeptionelle Planung und Entwurf von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
    • Studien zur technischen Durchführbarkeit, zum Beispiel zur Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten.

Das Verfahren zum Antrag auf eine Förderung ist sowohl bei Experimentellen Entwicklungsvorhaben als auch bei Markt- und Praxiseinführungen zweistufig. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die den Bereichen der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzuordnen sind oder
  • die den am Markt und in der Praxis eingeführten, dem Stand der Technik sowie organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards entsprechen.

Sie dürfen Ihre zu fördernde Maßnahme erst nach Antragsstellung beginnen. Bei Investitionen gilt als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen dürfen Sie vor Antragsstellung erbringen. 
 

Voraussetzungen

Förderungsfähig sind Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, die mindestens eine der folgenden Merkmale erfüllen: 

  • Das Vorhaben entspricht in besonderem Maße den Zielen der Bundesregierung im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und ist geeignet, als Beispiel zu wirken. 
  • Das Vorhaben ist geeignet, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren beziehungsweise bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln. Hierzu gehören auch Vorhaben zur Erprobung neuer Formen der Landbewirtschaftung, der Fischerei oder der Tierhaltung.  
  • Das Vorhaben dient in besonderem Maße der Diversifizierung der Einkommensquellen für landwirtschaftliche Familien. Dies schließt die Schaffung von Erwerbsalternativen für Landwirte und ihre Familienmitglieder im ländlichen Raum ein.
     

Erforderliche Unterlagen

Vollständige und aussagekräftige Projektskizze des innovativen Projekts, bestehend aus: 

  • Deckblatt
  • Zielsetzung
  • Arbeitsplan 
  • Zeitplan 
  • Verwertungsplan 
  • Unternehmensdaten
  • Finanzierungsplan

Weitere erforderliche Unterlagen sind: 

  • KMU-Erklärung 
  • Zustimmung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen an unabhängige Experten

Hinweis: Sofern Ihr Vorhaben als Verbund mit mehreren Projektpartnern geplant ist, sind neben der gemeinsamen Projektskizze für jeden Verbundpartner separate Vorkalkulationen/ Finanzierungspläne einzureichen. 
 

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Einreichen des Zwischenberichts bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank: spätestes vier Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres 
  • Einsenden des Verwendungsnachweises der Fördergelder: spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens

Bearbeitungsdauer

Vom Antragsaufkommen abhängig

Anträge / Formulare

Formulare: 

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis und 
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kostenbasis (Zugang über easy-online)

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

Verfahrensablauf

Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Fertigen Sie zunächst mit Hilfe des Leitfadens für Skizzeneinreicher eine aussagekräftige Projektskizze an und senden Sie diese mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Die BLE bewertet Ihr Vorhaben fachlich und fordert Sie, wenn es als förderwürdig eingestuft wird, zu einer formalen Antragsstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf.
  • Mit der Antragsaufforderung teilt Ihnen die BLE den Direktlink zum elektronischen Antragssystem easy-online mit.
  • Über easy-online stellen Sie nun einen formalen Antrag.
  • Über die finale Förderwürdigkeit Ihres Projekts entscheidet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine schriftliche Förderzusage (Bewilligungsbescheid). 
  • Senden Sie Ihren Verwendungsnachweis der Fördergelder spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftliche Rentenbank. 
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

26.02.2019

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.