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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Seminare der politischen Bildung von privaten Bildungsträgern durch die Bundeszentrale für politische Bildung als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen
Beschreibung:

Teaser

Sie organisieren eine staatspolitische Bildungsveranstaltung für Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter? Dann können Sie Ihre Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen.

Allgemeine Informationen

Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter können pro Jahr bis zu 10 Tage Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsverordnung bekommen, um an Bildungsveranstaltungen im Bereich Politik und Gesellschaft teilzunehmen. Dies gilt primär für Bildungsveranstaltungen, die von staatlichen Stellen durchgeführt werden.
Wenn Sie als nichtstaatliche Organisation Seminare für diese Zielgruppe anbieten, können Sie sie von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als „förderungswürdig“ anerkennen lassen. Die Teilnehmenden können dann für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden. Das kann sich positiv auf die Zahl der Teilnehmenden auswirken.
Wenn Ihre Bildungsveranstaltung eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt hat, kann sie von der BpB anerkannt werden:

  • Förderung des Verständnisses der demokratischen Gesellschafts- und Staatsordnung in Theorie und Praxis
  • Vermittlung von Kenntnissen über die zentralen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen, technischen und kulturellen Fragen der Gegenwart und der Zukunft
  • Förderung des Geschichtsbewusstseins, das die Entwicklung einer nationalen Identität kritisch unterstützt
  • Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus 
  • Zeitgeschichtliche Ereignisse
  • Geistige und politische Auseinandersetzung mit antidemokratischen Bestrebungen; vor allem im Hinblick auf Rechts- und Linksextremismus
  • Abbau von Vorurteilen gegenüber Minderheiten und gesellschaftlichen Randgruppen
  • Vermittlung von Kenntnissen über die Entwicklung der internationalen Beziehungen
  • Schärfung des Bewusstseins für die Probleme der Friedenssicherung
  • Stärkung und Weiterentwicklung eines europäischen Bewusstseins
  • Förderung der kritischen Auseinandersetzung mit der früheren DDR
  • Rhetorik- und Kommunikationsseminare werden anerkannt, sofern den praktischen Übungen politische Themen zugrunde liegen. Die Themenliste ist dem Antrag beizufügen. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
     

Voraussetzungen

Damit Ihre Bildungsveranstaltung anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ziel muss sein, bei Staatsbediensteten das Verständnis für politische, gesellschaftliche und ökonomische Fragen zu schärfen und die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vermitteln.
  • Sie muss die Form eines Seminars haben.

Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie

  • nicht neutral ist, zum Beispiel indem sie
    • die politischen Ziele von Gruppen oder Parteien verfolgt oder
    • überwiegend Verbandsinteressen verfolgt,
  • überwiegend der beruflichen Aus- und Weiterbildung dient,
  • überwiegend technische, organisatorische oder wissenschaftliche Zusammenhänge vermittelt,
  • den Charakter eines Kongresses hat oder 
  • Kenntnisse vermittelt, die für eine Tätigkeit in einem Personalrat erforderlich sind
     

Erforderliche Unterlagen

  •  Anschreiben mit
    • Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers,
    • Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
  • Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit 
    • Überblick über die vermittelten Inhalte,
    • Zeitplanung,
    • Terminangabe und
    • Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
       

Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Fristen

Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. 

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: niedrig 

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung der Förderungswürdigkeit Ihrer Bildungsveranstaltung schriftlich beantragen:

  • Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung. 
  • Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
  • Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

16.08.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

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Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

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Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.