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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung für das Programm "Software-Sprint - Förderung von Open Source Entwicklern" beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, fördert mit dem "Software Sprint" Projekte freier, kreativer Programmiererinnen und Programmierer, die Lösungen für gesellschaftlich relevante Fragen finden wollen.

Die Grundidee ist, dass Menschen Software nutzen können, um sich gesellschaftlich zu beteiligen oder selbstbestimmt mit Daten und Informationen umzugehen. In den geförderten Projekten soll ein Fundus an Software-Modellen (Prototypen) entstehen. Es ist das Ziel, damit die Grundlagen für weitere Innovationen zu legen. Außerdem soll eine Kultur des Ausprobierens und der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.

Sie können sich als Programmiererin oder Programmierer allein oder im kleinen interdisziplinären Team fördernlassen. Ihre Software-Lösung soll den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen und sich thematisch einem der folgenden Punkte zuordnen:

  • gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung
  • Datenvisualisierung und Storytelling, das heißt erzählerische Weitergabe von Wissen
  • neue Ansätze und Mittel, um Daten zu erzeugen, zu teilen und zu nutzen
  • Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre
  • Datenanalyse, um stichhaltig Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu gestalten

Am Ende Ihres Projekts sollen Sie den Quellcode Ihres Projekts auf einer Open-Source-Plattform frei zugänglich machen. Das Ergebnis Ihres geförderten Projekts wird Bestandteil einer Sammlung an innovativen Software-Prototypen, dem "Prototype Fund".

Das Projekt dauert in der Regel 6 Monate. Dessen Gesamtkosten dürfen 50.000 EUR nicht überschreiten. Davon erhalten Sie individuell bis zu 95 Prozent der Kosten als Förderung. Bei der Förderung werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Gemeinkosten berücksichtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie

  • selbstständige Programmiererin oder selbstständiger Programmierer sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Sie können den Antrag allein oder als kleines interdisziplinäres Team stellen.

Erforderliche Unterlagen

Um sich zu bewerben, erstellen Sie in einer 1. Verfahrensstufe über ein Bewerbungsformular eine Projektskizze. Diese Projektskizze enthält folgende Angaben:

  • Ihr Thema,
  • Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse),
  • die Laufzeit des Vorhabens,
  • die Höhe der Gesamtkosten und des Förderbedarfs,
  • eine Kurzzusammenfassung der Ziele und des Lösungswegs,
  • aktueller Technologiestand und Neuheit des Lösungsansatzes, angestrebter gesellschaftlicher beziehungsweise technischer Nutzen, Abgrenzung von verwandten Ansätzen,
  • Darstellung Ihrer Person bezüglich Ihrer bisherigen Erfahrungen und Projekte,
  • Ihre Arbeitsplanung, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen und zeitlichem Ablauf,
  • eine Auflistung der Personenmonate (die Summe der Monate, die alle Projektbeteiligte arbeiten) mit Personal- und gegebenenfalls Gemeinkosten,
  • Verwertungsperspektiven der Ergebnisse unter Open-Source-Lizenz, zu erwartender Praxiseinsatz sowie Anschlussmöglichkeiten.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine kosten an. 

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit einreichen.
Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:

  • 30.09.2023
  • 31.03.2024

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze (kurze Projektbeschreibung)

  • Sie reichen Ihre Skizze in digitaler Form auf dem Internetportal des Prototype Fund ein.
  • Ihre Projektskizze wird nach folgenden Merkmalen bewertet:
    • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie,
    • Vorgehen und Neuheit der Idee,
    • gesellschaftlicher Nutzen,
    • Qualifikation des Antragstellers, eigene Vorarbeiten,
    • Erfolgsaussicht auf Verwertung, Veröffentlichung als Open Source.
  • Zur Bewertung können externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden.
  • Alle Beiträge stehen untereinander im Wettbewerb.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2)

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal easy-Online.
  • Rufen Sie das Internetportal easy-Online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, (notwendige technische Voraussetzungen ist z.B. eine entsprechende Software oder ein Lesegerät) können Sie den Antrag vollständig elektronisch abgeben.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger sowie der Prototype Fund wird Ihnen bei Fragen zur Antragstellung weiterhelfen.
  • Anträge werden zusätzlich nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Ist die Entscheidung positiv, erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Weitere Informationen

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 511

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.