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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland im Rahmen von Werkverträgen einholen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.

Allgemeine Informationen

Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union genießen Dienstleistungsfreiheit. Beschäftigte dieser Unternehmen, die vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden, um einen Werkvertrag zu erfüllen, brauchen keine arbeitsgenehmigungsrechtliche Erlaubnis. Dies gilt auch für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Beschäftigte dieser Unternehmen, die keine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen, benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel. Hierfür wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung im Entsendestaat.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten Regierungsvereinbarungen getroffen. Diese regeln die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen. Regierungsvereinbarungen bestehen mit:

  • Bosnien und Herzegowina,
  • Nordmazedonien,
  • Serbien und
  • der Türkei.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Staaten können im Rahmen fest vereinbarter Kontingente zur Ausführung von Werkverträgen für eine begrenzte Zeit in Deutschland arbeiten.

Bevor Sie als Unternehmen Werkvertragsarbeitskräfte aus diesen Staaten in Deutschland beschäftigen dürfen, brauchen diese Arbeitskräfte eine Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Erteilung eines Aufenthaltstitels in Form einer Werkvertragsarbeitnehmerkarte zustimmen.

Die Zustimmung zum Aufenthaltstitel wird grundsätzlich für die voraussichtliche Dauer der Arbeiten erteilt, die zur Erfüllung des Werkvertrages nötig ist. Die Höchstdauer der Zustimmung zum Aufenthaltstitel beträgt in der Regel 2 Jahre. Sofern die Ausführung des Werkvertrages infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses länger als 2 Jahre dauert, kann die Zustimmung um bis zu 6 Monate verlängert werden. Die Zustimmung kann bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren erteilt werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Ausführung des konkreten Werkvertrages länger als 2 Jahre dauert. Diese Regelung gilt aber nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neu in das Bundesgebiet einreisen.

Einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Führungs- oder Verwaltungstätigkeit (wie etwa Technikerinnen und Techniker oder Bauleiterinnen und Bauleiter) kann die Zustimmung zum Aufenthaltstitel bis zu einer Höchstdauer von 4 Jahren erteilt werden.

Werkvertragsarbeitnehmer aus Staaten, mit denen keine Regierungsvereinbarungen bestehen, können nicht zugelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nachfolgender Staaten:

  • Andorra
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Republik Korea
  • Monaco
  • Neuseeland
  • San Marino
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Voraussetzungen

Damit Sie die Zustimmung erhalten können, müssen Sie nachweisen können, dass die Arbeitskräfte, die Sie beschäftigten möchten,

  • die nötigen Qualifikationen mitbringen,
  • die gleichen Arbeitsbedingungen vorfinden wie vergleichbare deutsche Beschäftigte,
  • tatsächlich Tätigkeiten ausüben, die ihren Qualifikationen entsprechen oder ihren Qualifikationen angemessen sind und
  • einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen.

Je nachdem, in welchem Gewerk Ihr Unternehmen tätig ist, können besondere Voraussetzungen für die Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zum Werkvertrag
  • Werkvertrag oder Rahmen und Teilleistungsvertrag oder Nachtrag im Original
  • Leistungsverzeichnis mit genauen Angaben über das zu verrichtende Gewerk im Original
  • Kontingentbestätigung des zuständigen Ministeriums oder der zuständigen Kontingentvergabestelle im Original
  • Gegebenenfalls Einsatzplan (bei wechselnder Personalstärke während der Ausführungszeit)
  • Vordruck Selbstauskunft über die betrieblichen Angaben des Bestellers (nur bei Bauleistungen)
  • Bescheinigung der örtlich zuständigen Behörde des Denkmalschutzes, dass es sich um schutzwürdige Objekte der Denkmalpflege handelt (nur bei Restaurationsarbeiten)
  • Empfangsbestätigung des Merkblatts 16 (Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen in Deutschland) unterschrieben und im Original

Fristen

Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, mindestens 4 Wochen, frühestens 3 Monate, vor dem beabsichtigten Ausführungstermin ein. Zusätzliche Auskünfte zu Ihren Antragsunterlagen müssen Sie, nachdem Sie die Bundesagentur für Arbeit dazu aufgefordert hat, innerhalb der gesetzten Frist einreichen.

Rechtsbehelf

Gegen den Zusage- und Gebührenbescheid können

  • Widerspruch und
  • Klage vor dem Sozialgericht

als Rechtsbehelfe genutzt werden.

Bei der Erteilung der Werkvertragsarbeitnehmerkarte gilt Folgendes: Die durch die BA getroffene Entscheidung innerhalb eines Verfahrens zur Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels ist kein eigenständiger Verwaltungsakt. Sie ist ein interner Mitwirkungsakt gegenüber der Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde, die über den Aufenthaltstitel entscheidet. Ein Rechtsbehelf kann daher nur gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde eingelegt werden.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Um die Zustimmung einzuholen, gehen Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber folgendermaßen vor:

  • Wenden Sie sich an die Zentrale Auslands und Fachvermittlung. Dort werden Sie registriert, erhalten eine Auftragsnummer und die Antragsformulare. Wenn Sie sich registriert und eine Auftragsnummer erhalten haben, können Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen und über einen Online-Account auf der gleichen Seite auch versenden (uploaden).
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und schicken Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Auslands und Fachvermittlung.
  • Die Zentrale Auslands und Fachvermittlung prüft die Unterlagen und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung erfüllt sind.
  • Das entsendende ausländische Unternehmen erhält einen Zusagebescheid von der Zentralen Auslands und Fachvermittlung.
  • Den Werkvertragsarbeitnehmerinnen und arbeitnehmern wird die Entscheidung über die Zustimmung zum Aufenthaltstitel in Form einer Werkvertragsarbeitnehmerkarte (WAK) erteilt. Wird der Aufenthaltstitel durch die Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde im Inland erteilt, wird die WAK Bestandteil des Aufenthaltstitels.
  • Wenn sowohl Werkvertragsarbeitnehmerkarte als auch der Aufenthaltstitel vorliegen, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich bei erstmaliger Antragsstellung immer zuerst an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Dort werden Sie registriert und erhalten eine Auftragsnummer.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.