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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erlaubnis als Erzieher aus dem Ausland beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie haben eine Berufsqualifikation zum anerkannten Erzieher aus dem Ausland und möchten nun in Sachsen-Anhalt ihren Beruf ausüben? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen dazu.

Allgemeine Informationen

Der Beruf der Erzieherin beziehungsweise des Erziehers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf im Land Sachsen-Anhalt nur dann arbeiten, wenn Sie zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte Erzieherin”/ “Staatlich anerkannter Erzieher” berechtigt sind.

Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher“, der in Sachsen-Anhalt an Fachschulen für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik vergeben wird.  Ist keine umfängliche Gleichwertigkeit gegeben, wird über Ausgleichsmaßnahmen entschieden (z.B.  Eignungsprüfung).

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher können alle Personen stellen, die in Ihrem Herkunftsland qualifiziert sind, als Erzieherin oder Erzieher zu arbeiten.

Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben. 

Die staatliche Anerkennung für den Beruf „staatlich anerkannte Erzieherin"/ „staatlich anerkannter Erzieher" wird erteilt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Ausbildungsnachweis ist mit der deutschen Ausbildung des Erziehers oder der Erzieherin vergleichbar
  • Sie durften auch in Ihrem Ausbildungsstaat als Erzieher oder Erzieherin arbeiten.
  • Zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der landesrechtlich geregelten Berufsqualifikation gibt es keine wesentlichen Unterschiede.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit einer Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs,  Angaben zu Sprachkursen, Fort- und Weiterbildungen seit Einreise nach Deutschland,
  • ein Identitätsnachweis,
  • Bestätigung über den Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,
  • Bescheinigung über eine Namensänderung,
  • im Ausland erworbene Schulabschlüsse und   Ausbildungsnachweise sowie Fächer- und Notenübersichten in Originalsprache und Übersetzung,
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind (im Original oder beglaubigte Kopie),
  • eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde und ob bereits ein Bescheid erteilt wurde. Bereits erteilte Bescheide sind ebenfalls beizufügen.

Zeugnisse, Bescheinigungen und Nachweise zur Person müssen Sie in Form von amtlich beglaubigten Kopien vorlegen. Den fremdsprachigen Unterlagen und Nachweisen sind die von einer allgemein beeidigten und öffentlichen bestellten Übersetzerin oder einem allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer gefertigten deutschen Übersetzungen beizufügen.

Sie müssen unter Umständen weitere Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 bis 600,00 Euro an und richten sich nach dem Aufwand des Anerkennungsverfahren.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss innerhalb von 3 Monaten über Ihre Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

Rechtsbehelf

Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, können Sie Klage einlegen. Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Schreiben mit der Entscheidung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt – Referat Berufsbildende Schulen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt – Referat Berufsbildende Schulen.

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und richten diesen an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.     
  • Im Anschluss wird geprüft, ob Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wenn das nicht der Fall ist, werden Sie schriftlich aufgefordert, die entsprechenden Dokumente nachzureichen.
  • Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob
    • eine Anerkennung erfolgt,     
    • Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichmaßnahmen notwendig sind,           
    • eine Anerkennung nicht erfolgen kann

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

16.02.2021
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.