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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Breitbandausbau genehmigen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Telekommunikationslinien verlegen oder ändern möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Dies gilt auch für Telekommunikationsnetze, die den öffentlichen Zwecken dienen.

Bei öffentlichen Verkehrswegen müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Telekommunikationslinien sind Telefon- und Datenkabel.

Ein Telekommunikationsnetz stellt Nachrichtenverbindungen zwischen mehreren Endstellen (zum Beispiel Ihr Telefonanschluss) her.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber von Telekommunikationslinien, die dem öffentlichen Zweck dienen.
  • Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur (BNetzA) übertragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Karte mit genauer Lage der Maßnahme
  • Genaue Beschreibung der Maßnahme
  • Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an.

Fristen

Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt. Wenn Sie Antragsunterlagen nachreichen oder ändern, beginnt die Frist erst dann. Bei schwierigen Fällen kann sich dieser Zeitraum um einen Monat verlängern. Darüber werden Sie informiert. Sollten Sie nach 3 Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.

Genehmigungsfiktion: 3 Monate

Bearbeitungsdauer

Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert. Wenn Sie Antragsunterlagen nachreichen oder ändern, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Monate

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einreichen.

Den Widerspruch können Sie folgendermaßen einreichen:

  • schriftlich,
  • per Niederschrift oder
  • elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Die Möglichkeit zum Widerspruch wird auch über den angebotenen Online-Dienst bereitgestellt. 

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle für die Antragstellung ist in der Regel die Kommune, in der die Baumaßnahme stattfinden soll.

Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen.

  • Bei der Antragstellung müssen Sie die Baumaßnahme eindeutig beschreiben. Dazu gehören:
    • die genaue Lage,
    • der vorgesehene Zeitraum,
    • die Verlegeart,
    • Material,
    • Verlegtiefe und so weiter
  • Reichen Sie den Nachweis über das vorliegende Wegerecht ein. Wenn Sie Dienstleister sind, reichen Sie zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens ein.
  • Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
  • Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
  • Die Zustimmung wird Ihnen zugestellt.
  • Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Beachten Sie dabei mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.

Urheber

Hessische Staatskanzlei

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.