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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zuschuss für Zahnersatz oder Kostenübernahme bei einer andersartigen Zahnersatzversorgung für gesetzlich Krankenversicherte einschließlich Unterstützung bei geringem Einkommen
Beschreibung:

Teaser

Für Zahnersatz erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zuschüsse. Nur in Ausnahmen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Implantate. Versicherte mit geringem Einkommen können gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung bekommen.
 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Zahnersatz benötigen, berät Sie Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt über die geeignete Behandlung. Für zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz erstellt sie oder er einen Heil- und Kostenplan. Dieser dokumentiert die voraussichtlichen Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar. Der Heil- und Kostenplan fungiert auch als Antrag auf Kostenübernahme für Zahnersatz bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Zuschuss für Zahnersatz

Sie erhalten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse festgelegte Zuschuss-Beträge für Ihren Zahnersatz. Diese nennt man befundorientierte Festzuschüsse, weil sich ihre Höhe nach dem vorliegenden Befund richtet – zum Beispiel: "fehlender Zahn". Die Höhe des Zuschusses ist bei gleichem Befund für alle Versicherten gleich. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse beträgt 60 Prozent und kann steigen, wenn Sie regelmäßig bei der Vorsorgeuntersuchung waren und die Untersuchungen in Ihrem Bonusheft dokumentiert sind.

Die Höhe der Zuschüsse bezieht sich dabei auf die sogenannte Regelversorgung. Die Regelversorgung ist so etwas wie eine Standard- oder Basisbehandlung. 

  • Der Zuschuss der Krankenkasse kann auf 70 beziehungsweise 75 Prozent steigen, wenn Sie in den letzten 5 beziehungsweise 10 Jahren vor dem Behandlungsbeginn regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle waren und dies mit Ihrem Bonusheft nachweisen können. 
  • Je nach Höhe der Behandlungskosten kann der Eigenanteil für Sie eine unzumutbare Belastung darstellen. Menschen mit geringem Einkommen haben dann die Möglichkeit, bei ihren Krankenkassen die Feststellung eines Härtefalls zu beantragen. Wird der Härtefall genehmigt, kann sich der Zuschuss der Krankenkassen auf bis zu 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung erhöhen.

Kosten, die über den gesetzlich geregelten festen Erstattungsbetrag hinausgehen, müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. 

Gleich- und andersartiger Zahnersatz

Weicht Ihre Behandlung von der Regelversorgung ab, spricht man von gleich- oder andersartigem Zahnersatz.

Um eine "gleichartige Versorgung" handelt es sich, wenn zu der eigentlichen Regelversorgung weitere Elemente hinzukommen. Das können beispielsweise zusätzliche Keramikverblendungen sein. Diese Elemente sind nicht im Festzuschuss enthalten. Die Mehrleistungen müssen Sie daher selbst bezahlen.

Im Festzuschuss-System gibt es auch den Begriff der "andersartigen Versorgung". Darunter versteht man eine Abweichung von der Regelversorgung. Ein Beispiel dazu: Bei 5 fehlenden Zähnen im Oberkiefer umfasst die Regelversorgung eine Teilprothese. Entscheiden Sie sich anstelle der Teilprothese für zwei Brücken, so gilt das als andersartige Versorgung. 

Die Abrechnung erfolgt dann so: Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt Ihnen auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine Rechnung für den Zahnersatz. Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen dann auf Antrag den Zuschuss, der sich an den Kosten der Regelversorgung orientiert. 

Ausnahmeindikationen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei sogenannten Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle die Kosten eines Zahnimplantat und die Implantatoperation. Dabei handelt es sich um schwere Kieferkrankheiten wie zum Beispiel Kieferdefekte durch Unfälle oder Krebstumore sowie das genetisch bedingte Fehlen von Zähnen. Um zu prüfen, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt und die Kosten im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung übernommen werden können, muss die Krankenkasse eine Begutachtung durchführen lassen.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Der Heil- und Kostenplan wurde vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse genehmigt.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Heil- und Kostenplan 
  • gegebenenfalls Bonusheft (in Kopie)
  • gegebenenfalls Rechnungen der Zahnärztin oder des Zahnarztes inklusive Laborrechnungen
  • gegebenenfalls Kostenvoranschlag

Im Härtefall:
Nachweis über Ihr monatliches Einkommen, gegebenenfalls Einkommensnachweise anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger
 

Gebühren (Kosten)

  • Für die Anträge bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.
  • Kosten, die über den befundorientierten Festzuschuss hinausgehen, tragen Sie in der Regel als Eigenanteil selbst. Durch die Härtefallregelungen kann sich der Eigenanteil verringern oder ganz entfallen.
     

Fristen

Sie können die Zahnbehandlung in der Regel bis maximal 6 Monate nach Bewilligung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 5 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Gegebenenfalls muss ein Gutachten eingeholt werden. Dieses benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 6 Wochen.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage 
     

Anträge / Formulare

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuschuss sowie Kostenübernahme für Zahnersatz können Sie per Post sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle oder online einreichen. 
Regelversorgung und Zuschuss zu Zahnersatz:

  • Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan. 
  • Diesen reichen Sie – wenn vorhanden – mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse ein. 
  • Ihre Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan und sendet Ihnen einen Bescheid. 
  • Die Behandlung kann erst beginnen, wenn Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat.
  • Nach Abschluss der Behandlung rechnet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Andersartige Versorgung:

  • Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan. 
  • Diesen reichen Sie – wenn vorhanden – mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse ein. 
  • Ihre Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan und sendet Ihnen einen Bescheid. 
  • Die Behandlung kann erst beginnen, wenn Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat
  • Nach der Behandlung erhalten Sie eine Privatrechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt über die gesamten Kosten für den Zahnersatz. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung des Festzuschusses ein (Direktabrechnung).
    • Ausnahmeindikation: Für Implantate im Zusammenhang mit Ausnahmeindikationen erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Behandlungs- und Kostenplanung einschließlich eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz. 
    • Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt übermittelt die Behandlungs- und Kostenplanung entweder direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder händigt Ihnen diese zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus. 
    • Ihre gesetzliche Krankenkasse prüft den Antrag und informiert Sie. 

Im Härtefall: 

  • Um den Zahnersatz ohne oder mit einem geringeren Eigenanteil zu erhalten, beantragen Sie einen sogenannten Härtefall bei Ihrer Krankenkasse. 
  • Füllen Sie das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz aus. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Im Härtefallantrag müssen Sie beispielsweise Ihr Einkommen nennen und die Anzahl sowie das Einkommen der Personen angeben, die in Ihrem Haushalt leben. Ihre Krankenkasse prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen
    • eine Bewilligung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
       

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit

Fachlich freigegeben am

23.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zahnersatz Finanzierung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.