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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Wohngebäuden beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz mit der Planung und Baubegleitung Ihres Wohngebäudes beauftragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragen für:

  • den Neubau oder der Sanierung ihres Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus,
  • die energetische Sanierung ihres Wohngebäudes mit Einzelmaßnahmen.

Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Leistungen zur energetischen Fachplanung,
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Auswertung von Angeboten,
  • Baubegleitung und Kontrolle der energetisch relevanten Bauausführung durch einen Experten für Energieeffizienz,
  • Abnahme und Bewertung der Maßnahmen,
  • Erstellung von Zertifikaten der Nachhaltigkeit.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie Ihren Neubau oder ihre Sanierung nicht mit einem Kredit oder Zuschuss aus dem Programmen Energieeffizient Bauen (153) oder Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren,
  • wenn Ihr Experte für Energieeffizienz nicht wirtschaftlich unabhängig ist, weil er zum Beispiel Besitzer oder Angestellter des von Ihnen beauftragten Bauunternehmens ist,
  • wenn Sie schon mit der Baumaßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie bekommen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, für den Experten für Energieeffizienz als Zuschuss.

Sie erhalten den Zuschuss, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Maßnahmen umgesetzt haben, die der Experte für Energieeffizienz geplant hat.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den geförderten Leistungen zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • alle Investoren (Bauherren), die energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Wohngebäudes durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie können den Zuschuss nur bekommen, wenn Sie für Ihren Neubau oder Ihre Sanierung einen Kredit oder Zuschuss der KfW aus einem der folgenden Förderprogramme nutzen:
    • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
    • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
    • Energieeffizient Bauen (153)
  • Ihr Experte für Energieeffizienz muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein
  • Ihr Experte für Energieeffizienz muss wirtschaftlich unabhängig sein. Ihr Experte ist unabhängig, wenn
    • er nicht Inhaber, Gesellschafter oder Angestellter Ihres beauftragten Bauunternehmens oder Lieferanten ist,
    • er nicht von Ihrem Bauunternehmen oder Lieferanten beauftragt ist und
    • er keine Lieferungen oder Leistungen vermittelt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) für den Baubegleitungszuschuss (431)

Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, müssen Sie nach Abschluss der Baubegleitung folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Baubegleitungszuschuss (431)

Hinweis:
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.

Gebühren (Kosten)

  • entfällt

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort
  • Auszahlung: die Bestätigung nach Durchführung muss bis spätestens 36 Monaten nach der Zusage durch die KfW eingereicht werden

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags:
    • sofort, wenn die Prüfung Ihres Antrags direkt online abgeschlossen werden kann
    • falls nicht, in der Regel innerhalb von 1 bis 7 Tagen

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe und beauftragen sie diesen mit der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens.
  • Von Ihrem Experten erhalten Sie die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“. Die dort aufgedruckte Identifikationsnummer (BzA-ID) benötigen Sie für die Antragstellung.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Geben Sie dabei die BzA-ID an. Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
  • Wenn Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
    • persönliche Daten eingeben,
    • Passwort festlegen,
    • Sicherheitsabfrage definieren,
    • Registrierung abschließen.
  • Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW. Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Baumaßnahme beginnen.
  • Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
    • Post-Ident,
    • Video-Identifizierung oder
    • SCHUFA-IdentitätsCheck.
  • Wählen Sie eine Variante aus und folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
  • Wenn alles abgeschlossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
  • Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung hoch. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.