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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zulassung von Sondervergällungsmitteln beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie für die Vergällung von Alkoholerzeugnissen andere als die allgemein zugelassenen Vergällungsmittel verwenden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Allgemeine Informationen

Alkoholerzeugnisse können in einer Vielzahl gesetzlich geregelter Fälle steuerfrei verwendet werden, wenn sie vorher vergällt wurden.

Bei der Vergällung werden den Alkoholerzeugnissen bestimmte Vergällungsmittel beigegeben, um ihn für Trink- und Genusszwecke unbrauchbar zu machen.

Man unterscheidet zwischen „vollständiger Vergällung“ und „Vergällung“. Das Alkoholsteuerrecht regelt, in welchen Fällen eine „vollständige Vergällung“ beziehungsweise eine „Vergällung“ vorliegt. Bei der (nicht vollständigen) Vergällung  müssen zum Beispiel, je nach Verwendungszweck des eingesetzten Alkohols, bestimmte zugelassene Vergällungsmittel eingesetzt werden.

Sofern die zugelassenen Vergällungsmittel im Einzelfall ungeeignet sind, kann das zuständige Hauptzollamt auf Antrag andere Vergällungsmittel zulassen. Dafür müssen Sie beim zuständigen Hauptzollamt einen formlosen Antrag auf die Verwendung eines Sondervergällungsmittels stellen. Sie müssen begründen, warum die allgemein zugelassenen Mittel für Ihre Zwecke ungeeignet sind.

Vergällungsmittel, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten allgemein zugelassen sind, werden von den Hauptzollämtern in der Regel als Sondervergällungsmittel genehmigt. Die in den anderen Mitgliedstaaten allgemein zugelassenen Vergällungsmittel, sind auf www.zoll.de veröffentlicht. Das Hauptzollamt kann unentgeltliche Proben zu Untersuchungszwecken von Ihnen verlangen.

In der unten stehenden Liste finden Sie die allgemein zugelassenen Vergällungsmittel für die unterschiedlichen Verwendungszwecke. Alle Vergällungsmittel, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sind Sondervergällungsmittel, für die Sie eine Zulassung von Ihrem Hauptzollamt benötigen.

Liste der allgemein zugelassene Vergällungsmittel (die Mengenangaben beziehen sich jeweils auf 100 Liter reinen Alkohol):

1. Zur Herstellung von Waren, die weder Arznei- noch Lebensmittel sind, sowie zu Heiz- oder Reinigungszwecken oder anderen Zwecken, die nicht der Herstellung von Waren dienen: 

  • 1,0 Liter Methylethylketon (MEK), bestehend aus 95 bis 96 Masseprozent MEK, 2,5 bis 3 Masseprozent Methylisopropylketon und 1,5 bis 2 Masseprozent Ethylisoamylketon (5-Methyl-3-heptanon)
  • 6,0 Kilogramm Schellack
  • 2,0 Liter Toluol
  • 2,0 Liter Cyclohexan

2. Zur Herstellung von kosmetischen Mitteln oder Mitteln zur Geruchsverbesserung:

  • 0,5 Kilogramm Phthalsäurediethylester
  • 0,5 Kilogramm Thymol
  • 5,0 Kilogramm Isopropanol und 78,0 Gramm Tertiärbutanol
  • 0,8 Gramm Denatoniumbenzoat und 78,0 Gramm Tertiärbutanol

3. Zur Herstellung von wissenschaftlichen Präparaten zu Lehrzwecken, für chemische Untersuchungen aller Art, zum Ansetzen von Chemikalien und Reagenzien für den eigenen Laborbedarf, zur Herstellung, Aufbewahrung und Sterilisation von medizinischem Nahtmaterial und zur Herstellung von Siegellack:

  • 1,0 Liter Petrolether

4. Zur Herstellung von Emulsionen und ähnlichen Zubereitungen für photographische Zwecke, Lichtdruck- und Lichtpausverfahren und zur Herstellung von Verbandstoffen mit Ausnahme von Kollodium:

  • 5,0 Liter Ethylether

5. Zur Herstellung von Kraftstoffen:

  • 2,0 Liter Kraftstoff

6. Zur Herstellung von Ethyl-Tertiär-Butyl-Ether (ETBE):

  • 0,085 Liter ETBE

7. Zur Herstellung oder Verdünnung von Druckfarben:

  • 2 Liter Ethylacetat und 0,1 Liter Isopropylacetat oder 0,1 Liter n-Propanol

Voraussetzungen

  • Sie benötigen vergällten Alkohol für die Herstellung von Waren, für dessen gewerbliche Verwendung eine Steuerbefreiung nach dem Alkoholsteuerrecht vorgesehen ist. 
  • Die allgemein zugelassenen Vergällungsmittel sind in Ihrem Fall nicht geeignet.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt jedoch weitere Unterlagen oder Angaben anfordern oder unentgeltliche Proben für Untersuchungszwecke verlangen. 

Gebühren (Kosten)

Für die Zulassung entstehen keine Kosten für Sie.

Fristen

Da Sondervergällungsmittel nur mit Zulassung des für Sie zuständigen Hauptzollamts eingesetzt werden dürfen, stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten erstmaligen Einsatz.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der unter Umständen vorzunehmenden Untersuchung des Sondervergällungsmittels, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

  • Online-Verfahren: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: nein 

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.
  • Im Antrag beschreiben Sie das Sondervergällungsmittel und den Verwendungsprozess genau und begründen, weshalb die in der Alkoholsteuerverordnung enthaltenen zugelassenen Vergällungsmittel ungeeignet sind. Auf Verlangen müssen Sie dem Hauptzollamt unentgeltlich Proben für Untersuchungszwecke überlassen.
  • Senden Sie den Antrag per Post an das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie ihr Unternehmen betreiben oder, wenn Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit der Zulassung oder eine Ablehnung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen, Referat III B 4

Fachlich freigegeben am

12.04.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zulassung von Sondervergällungsmitteln Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.