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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung für Stellen der sicheren Lieferkette und Luftfahrtunternehmen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.

Allgemeine Informationen

Um den sicheren Transport innerhalb der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Deutsche Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:

  • reglementierte Beauftragte
  • bekannte Versender
  • Transporteure

Zur Erfüllung der mit dem Status verbundenen Aufgaben muss häufig Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden. Luftsicherheitsausrüstungen sind zum Beispiel Sprengstoffspurendetektoren, Metalldetektoren oder Röntgengeräte. Die eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung muss vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Dies gilt auch für Luftsicherheitsausrüstung, die für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von überlassenen Bereichen von Luftfahrtunternehmen eingesetzt wird. Für die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung müssen Sie einen Antrag stellen, und es wird eine Zulassungsüberprüfung vor Ort durchgeführt. Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird an Ihrem Betriebsstandort geprüft, ob die Luftsicherheitsausrüstung den Auflagen und Vorschriften entsprechend eingesetzt wird. Überprüft wird zudem, ob sie die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Detektionsleistung von Sprengstoffen oder beim Erkennen verbotener Gegenstände, erfüllen.

Erteilt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung für die Luftsicherheitsausrüstung, erhalten Sie für diese Luftsicherheitsausrüstung und den zugehörigen Betriebsstandort einen in der Europäischen Union (EU) gültigen Zulassungsbescheid. Für jede eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung gibt es einen separaten Zulassungsbescheid.

Änderungen an der Luftsicherheitsausrüstung (Hardware- beziehungsweise Softwareänderungen oder ähnliches) müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt melden. Das Luftfahrt-Bundesamt überprüft diese Änderungen. Eine Änderung an der Luftsicherheitsausrüstung kann eine erneute Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich machen. Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ruht dann, bis deren einwandfreie Funktion nachgewiesen wurde.

Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ist gültig, bis Sie eine Rückgabe der Zulassung beantragen oder das Luftfahrt-Bundesamt sie widerruft.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine öffentliche Stelle, juristische oder natürliche Person, Gesellschaft oder andere Personenvereinigung des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland oder
  • eine natürliche Person in Deutschland vertritt Sie.
  • Sie können den Antrag auch in Vertretung für die leistungsempfangende Organisation stellen.

Erforderliche Unterlagen

bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung

Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags, beispielsweise

  • Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis)

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung (Technische Geräte) ist bis zur Rückgabe oder Entzug der Zulassung gültig.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats

Verfahrensablauf

Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
  • Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
  • Im nächsten Schritt erfassen Sie Angaben zum Betriebsstandort, in welchem die Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden soll. Geben Sie die Anschrift und Zulassungsnummer (falls bereits vorhanden) des Betriebsstandortes, sowie die Unternehmensbezeichnung an.
  • Anschließend machen Sie Angaben zur Luftsicherheitsausrüstung. Zunächst geben Sie hierfür den Antragsgrund an. Anschließend wählen Sie die verwendete Technologie der Luftsicherheitsausrüstung aus und nehmen weitere Angaben zu dieser vor. Zudem können Sie weitere Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis) hochladen. Wenn weitere Luftsicherheitsausrüstung angegeben werden soll, können Sie dies tun. 
  • Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
  • Wenn das Luftfahrt-Bundesamt es als notwendig erachtet, wird mit der antragstellenden oder bevollmächtigen Person ein Termin für eine Zulassungsüberprüfung vor Ort vereinbart.
  • Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird die Luftsicherheitsausrüstung durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft. Sofern diese Überprüfung erfolgreich verläuft, erhalten Sie abschließend durch die Behörde einen Zulassungsbescheid.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.