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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Status als zugelassener Empfänger im TIR-Verfahren beantragen
Beschreibung:

Teaser

Waren, die im internationalen Straßenverkehr im TIR-Verfahren befördert werden, können Sie als „zugelassener Empfänger“ empfangen. 

Allgemeine Informationen

Das TIR-Verfahren (Transports Internationaux Routiers-Verfahren) erleichtert den internationalen Warentransport mit Straßenfahrzeugen. 
Die Frachträume der Fahrzeuge werden bei Eröffnung des Verfahrens durch den Zoll verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde.
Durch die Inanspruchnahme dieses vereinfachten Versandverfahrens wird der Verwaltungsaufwand bei dem Passieren einer Landesgrenze minimiert, da nur im Start- und Zielland eine Warenkontrolle durchgeführt wird.

Wenn Sie Waren empfangen wollen, die im TIR-Verfahren befördert werden, müssen Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR“ beantragen. 

Haben Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR, können Sie Waren im TIR-Verfahren an einem zugelassenen Ort empfangen und müssen Daten mit Ihrem zuständigen Zollamt austauschen. Mit dem Empfang und der Erfüllung der Förmlichkeiten endet das TIR-Verfahren. 

In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als „zugelassener Empfänger-TIR“ bezieht.

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen:

  • Ihr Unternehmen ist im Zollgebiet der Union ansässig.
  • Sie empfangen regelmäßig im TIR-Verfahren beförderte Waren oder sind dem bewilligenden Hauptzollamt bekannt als Wirtschaftsbeteiligte, die imstande sind, alle aus diesem Verfahren erwachsenden Pflichten zu erfüllen.
  • Sie haben keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften begangen. 
  • Sie haben keine schweren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen. 
  • Sie können ein erhöhtes Maß an Kontrolle Ihrer Tätigkeiten und Warenbewegungen mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht, nachweisen.
  • Eine zollrechtliche Kontrolle und Überwachung Ihrer Tätigkeit kann leicht und ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand stattfinden.
  • Sie müssen über praktische oder berufliche Befähigungen verfügen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie kein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) sind, geben Sie zusätzlich zum Hauptantrag den ausgefüllten Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teile I bis III und V ab.

Gebühren (Kosten)

Für die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR entstehen keine Kosten.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Sie, wenn Sie als zugelassener Empfänger-TIR tätig werden wollen, zusätzlich über ein Verwahrlager verfügen müssen. Dieses Verwahrlager bezieht sich auf den Ort, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen. Für den Betrieb dieses Verwahrungslagers ist eine Sicherheit zu leisten Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 952/2013 Unionszollkodex). Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer Bewilligung Gesamtsicherheit sinnvoll geleistet werden.

Fristen

Bevor Sie Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, empfangen, müssen Sie als Empfänger zugelassen werden.

Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie den Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen, müssen Sie einen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie das Formular „Antrag auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren gemäß Artikel 230 Unionszollkodex“ (Formular 0363) herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen und prüft, ob weitere Bewilligungen (Verwahrlager oder Leistung einer Gesamtsicherheit) vorhanden sind oder von Ihnen noch zu beantragen sind.
  • Liegen alle formellen und materiellen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

23.03.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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