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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegepersonen bei Pflegezeit beantragen
Beschreibung:

Teaser

Um Ihnen die häusliche Pflege von Angehörigen zu erleichtern, können Sie über Ihre Pflegekasse kostenlose Pflegekurse und Schulungen besuchen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Angehörige pflegen oder ehrenamtlich häuslich pflegen möchten, können Sie an Kursen und Schulungen der Pflegeversicherung teilnehmen. Die Teilnahme beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Die kostenlosen Kurse vermitteln Ihnen die nötigen Kenntnisse und richtigen Handgriffe, um die häusliche Pflege eigenständig durchzuführen. Sie sollen Ihnen Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Personen geben.

Es gibt 2 Formen von Pflegekursen:

  • Pflegekurse in der Gruppe
  • Pflegekassen und andere Einrichtungen wie zum Beispiel Sozialstationen oder Volkshochschulen bieten allgemeine, öffentliche Kurse für mehrere Teilnehmende an. Die Kurse können vor Ort oder online stattfinden.
  • Pflegeschulungen in der Wohnung
  • Eine professionelle Fachkraft kommt in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und zeigt Ihnen vor Ort zum Beispiel richtiges Heben. Die Schulung geht auf Ihre räumlichen Gegebenheiten und individuelle Situation ein.

Neben Grundlagenkursen gibt es kostenlose Spezialkurse zu bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Demenz, Parkinson, Schlaganfall oder die Pflege von pflegebedürftigen Kindern. In den Kursen lernen Sie Pflegemaßnahmen, die auf die bestimmten Krankheitsbilder ausgerichtet sind.

Die Inhalte der Kurse gibt die Pflegekasse vor. Die Inhalte sind:

  • Praktische Pflege, zum Beispiel hilfreiche Handgriffe, Ernährung im Alter oder Umgang mit Medikamenten
  • Selbstpflege, zum Beispiel rückenschonendes Heben und Tragen, Umgang mit psychischer Belastung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Recht und Soziales, zum Beispiel Betreuungsrecht und welche weiteren Hilfen Sie in Anspruch nehmen können
  • Hygiene, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege und Hygienemaßnahmen in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen
     

Voraussetzungen

Eine Teilnahme an einem Pflegekurs ist unabhängig davon, ob

  • Sie bereits eine Pflegetätigkeit ausüben,
  • die gepflegte Person pflegebedürftig im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung ist,
  • bereits ambulante Pflegeleistungen bezogen werden und
  • eine Mitgliedschaft in der Sozialen Pflegeversicherung besteht.

Für die Kostenübernahme einer Pflegeschulung in der Wohnung muss die zu pflegende Person Anspruch auf Pflege geltend machen können. Bei einer häuslichen Pflegeschulung benötigen Sie die schriftliche Einwilligung der oder des Pflegebedürftigen.
 

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, ob diese in Einzelfallen zusätzliche Unterlagen benötigt.

Gebühren (Kosten)

Der Antrag und auch die Teilnahme an einem Pflegekurs oder einer Pflegeschulung sind für Sie kostenlos.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 7 Arbeitstage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Anträge / Formulare

-    Formulare: ja

-    Onlineverfahren möglich: Viele Pflegekassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenübernahme für einen Pflegekurs können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, bei einem Pflegestützpunkt oder einem kommunalen Träger nach Pflegekursen.
  • Wählen Sie einen Pflegekurs aus und buchen Sie Ihre Teilnahme direkt über den Veranstalter.
  • Laden Sie auf den Internetseiten Ihrer Pflegekasse das Formular zur Teilnahme an einem Pflegekurs herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus und schicken es an Ihre Pflegekasse.

Einige Anbieter von Pflegekursen rechnen die Teilnahme direkt mit den Pflegekassen ab. In dem Fall müssen Sie kein Formular bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.