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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten und betreiben oder ändern möchten und sich daraus störfallrelevante Auswirkungen ergeben können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Allgemeine Informationen

Für eine genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, muss vor Errichtung und Betrieb oder vor Änderungen bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragt werden, wenn sich durch den Betrieb oder die Änderungen störfallrelevante Auswirkungen ergeben können.

Kommt die Behörde bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung zu der Entscheidung, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat und damit eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie ebenfalls bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für diese störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrechtliche Änderung beantragen.

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird erteilt, wenn sichergestellt ist, dass durch die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder durch die störfallrelevante Änderung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage

  • keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
  • nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und
  • die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Des Weiteren dürfen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • weitere Unterlagen sind gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde anzufragen.

Fristen

Vor Inbetriebnahme der Anlage bzw. vor Durchführung des Vorhabens.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Wenn die Behörde bei der Prüfung Ihrer Anmeldung über eine störfallrelevante Errichtung und des Betriebs oder der störfallrelevanten Änderung zu der Entscheidung kommt, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, werden Sie hierüber schriftlich informiert.
  • Daraufhin müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser ist schriftlich oder elektronisch möglich. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
  • Oder Sie stellen, ohne vorherige Anzeige, gleich einen Antrag auf störfallrelevante Errichtung und des Betriebs oder der störfallrelevanten Änderung. Dies empfiehlt sich insbesondere in den Fällen, wo Ihnen aus anderweitigen Informationen bereits bekannt ist, dass Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
  • Ist der Antrag vollständig, wird dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt gemacht und für die Dauer von einem Monat veröffentlicht. Innerhalb dieser einmonatigen Frist können Personen oder Vereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegenüber der zuständigen Behörde ihre Einwände darlegen.
  • Die zuständige Behörde holt im Rahmen der Genehmigungsprüfung auch Stellungnahmen von Behörden ein, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben betroffen sind.
  • Sobald der zuständigen Behörde fristgerecht erhobene Einwände sowie Stellungnahmen vorliegen, beurteilt sie, ob das Vorhaben alle Voraussetzungen erfüllt.

Weitere Informationen

Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Vorgabe, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits im Rahmen der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben sichergestellt ist.

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Fachlich freigegeben am

23.01.2023
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.