Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten schulen und stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Träger, die wichtige Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten beraten. Hierfür hat das BMAS das neue Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ins Leben gerufen.

Das Modellprogramm sucht neue Wege zur Ansprache von jungen Eingewanderten und von jungen Nachkommen Eingewanderter. Es wendet sich daher nicht an die Jugendlichen selbst, sondern an deren Bezugspersonen. Das können

  • Eltern,
  • Verwandte,
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und
  • Sportlehrende und Lehrende aus Vereinen

sein. Diese Bezugspersonen werden in ihrer Rolle als Ratgeberinnen und Ratgeber geschult.

Ziel ist es, Barrieren für die Jugendlichen beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden und Wissen über den Übergang von der Schule zum Beruf zu vermitteln.

Es werden 2 Handlungsfelder gefördert:

  • Handlungsfeld 1: Bezugspersonen stärken
  • Handlungsfeld 2: Träger vernetzen

Bezugspersonen stärken

Durch die Arbeit von 16 regionalen und lokalen Trägern sollen die Bezugspersonen als Ratgeberinnen und Ratgeber Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote erhalten. Hiermit können sie junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung motivieren und unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Durchführung von Schulungsangeboten,
  • Besuche von Veranstaltungen,
  • Angebote zur persönlichen Beratung und Vernetzung mit regionalen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt.

Idealerweise soll modellhaft in allen 16 Bundesländern 1 Projekt durchgeführt werden.

Träger vernetzen

Ein weiterer, bundesweit handelnder Träger soll die 16 Zuwendungsempfänger aus dem Handlungsansatz "Bezugspersonen stärken" untereinander vernetzen und ihre Arbeit unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Durchführung von Netzwerkstreffen,
  • Verbreitung von Informationen und guten Praktiken,
  • Aufbereitung von Programmerfahrungen und Erstellung von unterstützenden Arbeitsmaterialien,
  • Erstellung von digitalen Inhalten für die sozialen Medien,
  • regelmäßige Dokumentation des Programms und Abschlussdokumentation.

Fördergebiet

Die Förderung soll besonders in Regionen mit schwierigem sozioökonomischem Umfeld erfolgen. Als ein schwieriges sozioökonomisches Umfeld gilt eine Region mit

  • überdurchschnittlicher Jugendarbeitslosigkeit,
  • einem überdurchschnittlichen Anteil an Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen,
  • einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdungsquote,
  • anderer aussagekräftiger Indikatoren.

Angaben zum Bildungsstand, Beruf, Einkommen sowie Wohnverhältnisse können ebenso entscheidend sein.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung für ein Projekt im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken" in der Regel für 3 Jahre. Im Handlungsfeld "Träger vernetzen" beträgt die Dauer 3,5 Jahre,

Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken“ sollten pro Antrag die Höhe von 830.000 Euro nicht überschreiten. Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Träger vernetzen" sollen die Obergrenze von 3.100.000 Euro nicht überschreiten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie

Projekte zu prüfen.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • Kommune (Stadt, Landkreis, Gemeinde)
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege und anderer gemeinnütziger Träger
    • gemeinnütziger Verein und Verband (etwa als Migrantenorganisation),
    • sozialer Dienstleister (Träger der Beschäftigungsförderung, Aus- und Weiterbildung sowie Bildungs- und Beschäftigungsträger)

Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Sprachkenntnisse aus der (post)migrantischen Community und digitale Kompetenzen der Projektmitarbeitenden sind erwünscht und vorteilhaft.
  • Die Projekte müssen gemeinsam und kooperativ mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Partnern vor Ort umgesetzt werden.
  • Sie können die Weiterleitung der Zuwendung durch an Dritte (Teilprojekte) beantragen. Sie können bis zu 3 Weiterleitungsempfänger in das Projekt einbinden.
  • Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Eine Doppelförderung des Projekts ist ausgeschlossen (EU, Bund, Länder). Vorhandene Programme und Strukturen müssen aufeinander abgestimmt und Doppelstrukturen vermieden werden.
  • Ihre Gesamtfinanzierung, sowie insbesondere die Mitfinanzierung des Projekts durch den Projektträger in Höhe von mindestens 10 Prozent muss gesichert sein.
  • Wenn Sie den Eigenanteil nicht erbringen, kann dies zum Widerruf des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Zuwendung führen.
  • Die Förderung der Maßnahmen, die zu Ihren Pflichtaufgaben gehören, sind ausgeschlossen.
  • Bereits begonnene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.
  • Sie sind verpflichtet, die Fördermittel sparsam und wirtschaftlich sowie zweckentsprechend einzusetzen.

Sie müssen ihre fachliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen

Erforderliche Unterlagen

Für die Interessenbekundung:

  • ausgefülltes Projektkonzept (Vorhabenkonzept)
  • Skizzierung des bereits erfolgten Austauschs mit arbeitsmarktpolitisch relevanten Akteuren im ausgewählten Programmgebiet (Absichtserklärungen und Kooperationsvereinbarungen)
  • alle erforderlichen Angaben im Förderportal Z-EU-S

Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022. Es folgen die Phasen der Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen und des förmlichen Antragsverfahrens.

Fristen

Die Frist für die Einreichung der Förderanträge im Rahmen des Antragsverfahrens wird noch festgelegt und mitgeteilt.

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren des ESF Plus-Programms "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen konnten Sie über den OnlineDienst Förderportal Z-EU-S einreichen. Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022.
  • Die Begutachtung wird mit Hilfe der Bewertungskriterien durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt.

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal ZEU-S zu stellen. Die Bewilligung erfolgt durch die DRV KBS.

Der planmäßige Programmstart ist Mai 2023.

Wenn Ihr Projekt bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Weitere Informationen

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.

Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

14.12.2022

Urheber

Verwaltungsbehörde ESF im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.