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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Gründungszuschuss beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Allgemeine Informationen

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.

Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.

Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

  • Phase 1: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts plus einer monatlichen Pauschale von 300,00 EUR zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss in Höhe von monatlich 300,00 EUR

Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.

Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld von einer Agentur für Arbeit.
  • Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
  • Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder Banken.
  • Sie haben das erforderliche Lebensjahr für den Bezug der Regelaltersrente noch nicht vollendet.  

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung).

Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
  • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
    • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

  • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
  • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Gebühren (Kosten)

Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle – Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Anträge / Formulare

Formlose Antragstellung möglich: Ja (zur Wahrung der Frist)
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Sie können dies telefonisch über die Arbeitnehmer-Hotline oder online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erledigen.
  • Ihr Berater oder Ihre Beraterin bespricht mit Ihnen, welche finanziellen Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
  • Danach muss eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben positiv begutachten. Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Fachkundige Stellen für die Erstellung von Gutachten sind insbesondere:
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Handwerkskammern,
    • Innungen,
    • berufsständische Kammern,
    • Fachverbände oder
    • Kreditinstitute.
  • Die Arbeitsagentur prüft zusätzlich, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der beabsichtigen selbständigen Tätigkeit erfüllen.
  • Ihre Agentur für Arbeit stellt Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung, das Sie ausgefüllt zusammen mit allen Unterlagen einreichen.
  • Die Agentur für Arbeit bewilligt den Gründungszuschuss zunächst für 6 Monate.
  • Um den verringerten Zuschuss für weitere 9 Monate erhalten zu können, müssen Sie erneut einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben und dass zu erwarten ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nach dem Ende der Förderung aus eigener Kraft bestreiten können.

Wenn Sie den Gründungszuschuss online beantragen möchten:

  • Im Anschluss an das Beratungsgespräch stellt Ihnen Ihre Ansprechperson den Antrag und weitere Formulare im eServices-Portal der BA zur Verfügung. Sie finden die Unterlagen in Ihrem Profil im Abschnitt "Geldleistungen und andere Leistungen".
  • Sie holen die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ein und bereiten alle weiteren Dokumente vor.
  • Sie reichen den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 online ein, indem Sie das eServices-Portal der BA aufrufen und in Ihrem Profil den Vorgang "Gründungszuschuss Phase 1" auswählen. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Antrag und die weiteren Dokumente hochzuladen und einzureichen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung finden Sie den Bewilligungsbescheid in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage", sofern Sie der Online-Zustellung zugestimmt haben.
  • Sie erhalten 6 Monate lang den Gründungszuschuss.
  • Im Anschluss an die Phase 1 können Sie den Gründungszuschuss für die Phase 2 beantragen. In Ihrem Profil finden Sie rechtzeitig alle Informationen sowie das Antragsformular für den Gründungszuschuss Phase 2.

Weitere Informationen

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit bei Ihrer Kranken- und Rentenversicherung über Ihre Versicherungspflichten und die Möglichkeiten der Weiterversicherung.

Als Selbständige oder Selbständiger können Sie auch beantragen, in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.