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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Rufnummernmissbrauch melden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn

  • Sie unter einer kostenpflichtigen Rufnummer in eine Warteschleife geraten und Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
  • ein Unternehmen für Vertragsfragen als telefonischen Kontakt lediglich eine hochpreisige Rufnummer bereit stellt
  • Sie eine telefonische Bandansage erhalten, die Sie zu einem Rückruf verlocken soll z.B. durch Mitteilung eines angeblichen Gewinns
  • Sie mit belästigendem Anrufverhalten konfrontiert werden, z.B. bei Werbeanrufen an Sonn- und Feiertagen
  • Verwirrende, fehlende oder fehlerhafte Preisangaben über die Verbindungskosten bei Anwahl einer teuren Rufnummer (z.B. (0)900er-Rufnummern, (0)180er-Rufnummern).
  • Zu Beginn eines Telefongespräches nach der Anwahl teurer Rufnummern oder nach der Anwahl von Call by Call – Rufnummern keine oder eine falsche Preisansage genannt wird.
  • Bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst keine Preisansage für die Verbindungskosten des weitervermittelten Gesprächs angesagt werden
  • Bei einem Gespräch zu einer (0)900er-Rufnummer nach einer Stunde keine netzseitige Zwangstrennung der Verbindung erfolgt ist
  • in postalischen Werbeschreiben eine erhebliche Irreführung des Adressaten erfolgt mit dem Zweck, eine Antwort unter der angegebenen Rufnummer abzugeben
  • Sie unverlangte Werbe-SMS oder sonstige elektronische Werbenachrichten über Messenger (zum Beispiel über Facebook, Whatsapp, SIMSme, Threema oder Line) erhalten.
  • Sie E-Mail-Spam erhalten, in dem Rufnummern beworben werden  (unverlangte Werbe-E-Mails).
  • Sie Fax-Spam erhalten, also unverlangte Werbe-Faxe.
  • Sie Ping-Anrufe erhalten, also Anrufe, bei denen das Telefon nur kurz zu dem Zweck geklingelt hat, einen Rückruf zu provozieren
  • durch ein Handy- oder Internetdialer von Ihrem Anschluss aus selbsttätig Verbindungen zu teuren Rufnummern hergestellt werden
  • ihr Internetrouter oder Ihre Telefonanlage durch Dritte gehackt worden ist und in der Folge kostenpflichtige Verbindungen generiert werden oder
  • Ihnen unerklärliche Rechnungsposten wie z.B. für Abodienste auf der Telefonrechnung abgerechnet werden.

Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:

  • Rüge oder Abmahnung,
  • die Anordnung der Abschaltung von Rufnummern,
  • Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote,
  • Portierungsverbote,
  • Geschäftsmodelluntersagung oder
  • Schaltungsverbote.

Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • sämtliche Unterlagen, mit denen sich der Rufnummernmissbrauch rekonstruieren und belegen lässt
  • Beschwerden können Sie online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • Die Benachrichtigung über eine bei der Behörde eingegangene Beschwerde erfolgt zeitnah
  • Die Bearbeitungszeit des Gesamtvorgangs variiert u.a. je nach Komplexität, Beweislage und Beschwerdeaufkommen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: PDF-Dokumente für postalische Beschwerden vorhanden
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.

Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA ) und folgen Sie den Hinweisen
  • Füllen Sie die vorgegebenen Felder so gut wie möglich aus, Sie können auch Dokumente hochladen
  • Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
  • Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können
  • Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
  • Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf ihrer Internetseite:  www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
  • Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert

Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:

  • Laden Sie das Formular online herunter ( hier ) und drucken Sie es aus
  • Füllen Sie den Vordruck aus
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur
  • Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich per Brief oder Fax einreichen
  • Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
  • Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können.
  • Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
  • Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf Ihrer Internetseite: www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
  • Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

14.08.2018

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rufnummernmissbrauch Verfolgung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.