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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erlaubnis zum Umgang mit Alkoholerzeugnissen beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie Umgang mit Alkoholerzeugnissen haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis.  Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen und Versenden von Alkoholerzeugnissen.

Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu, unter bestimmten Voraussetzungen mit nicht versteuerten Alkoholerzeugnissen umzugehen, beispielsweise als Hersteller oder Lieferant. Vor Erteilung einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf die steuerliche Zuverlässigkeit, die Buchführung und die technische Einrichtung in Ihrem Betrieb.
Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin, oder auf andere, für die Erledigung und Einhaltung von Steuerbelangen relevante Personen in Ihrem Betrieb.

Die Erlaubnis benötigen Sie unter anderem, wenn Sie zu den folgenden Gruppen gehören:

  • "Steuerlagerinhaber": Sie betreiben ein Steuerlager für unversteuerte Alkoholerzeugnisse. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkoholerzeugnisse unter Steueraussetzung hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
  •  "registrierte Empfänger": Sie empfangen Alkoholerzeugnisse, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist, aus dem Ausland. Die Erlaubnis können Sie für Einzelfälle oder als Dauererlaubnis beantragen.
  •  "registrierte Versender": Sie versenden Waren, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist, in andere Länder der Europäischen Union.

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Wenn Sie Waren empfangen oder versenden, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist, oder wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit leisten.

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Für die "Erlaubnis als Steuerlagerinhaber" zusätzlich jeweils 2-fach:

  • Betriebserklärung für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Formular 1241)
  • bei Verschlussbrennereien zusätzlich: Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formulare 1204 und 1205)
  • Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungen

Für die "Dauererlaubnis als registrierter Empfänger" zusätzlich jeweils 2-fach:

  • Warenverzeichnis (Formular 2746)
  • Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der Anschrift
  • Darstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Waren
  • gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen

Für die "Erlaubnis als registrierter Versender" zusätzlich jeweils 2-fach:

  • Warenverzeichnis (Formular 2737)
  • eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhr
  • eine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Alkoholerzeugnisse

Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

Gebühren (Kosten)

Für die Erlaubnis entstehen keine Kosten. Gegebenenfalls müssen Sie eine Sicherheit leisten.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie das passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite der Zollverwaltung:
    • "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops" (Formular 1240)
    • "Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis" (Formular 2745)
    • "Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728)
    • "Antrag – registrierter Versender" (Formular 2736)
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

19.01.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.