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Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52, 54 und 66 des WG-LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes §§ 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ mit, dass in der Zeit von

 

voraussichtlich 1. Juni 2023 bis zum Ende März 2024

 

die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch.

 

Hinweise:

  1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke betritt, vorübergehend benutzt.
  2. Anlieger und Hinterlieger haben lt. WG-LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grundstücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.
  3. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht absolut kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!
  4. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d.h., mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den Verband eingeordnet.

Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen steht Ihnen als Ansprechpartner der Geschäftsführer, Herr Kölzsch, unter der Mobilnr. 01577/2948406 zur Verfügung.

 

Schönebeck, 03.05.2023

 

gez.  Baukuß    gez. Kölzsch
Verbandsvorsteher                         Geschäftsführer

                                                                        

                                                                     

 

 

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