7. Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung vom 30.06.2022
Seit dem 01.07.2022 gelten im Landkreis geänderte Bestimmungen für die Absonderung nach positivem Testergebnis eines PCR-Tests bzw. nach einem von geschultem Personal vorgenommenen SARS-CoV-2-Antigenschnelltest. Die geltende 7. Allgemeinverfügung sowie das Formular zur Selbstauskunft finden Sie hier:
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/formulare-selbstauskunft.html#main