2026-04-08: Zwangsversteigerung 9 K 7/24 Gemarkung Jeßnitz
- Beglaubigte Abschrift – 24.03.2026
Amtsgericht
Bitterfeld-Wolfen
9 K 7/24
Zwangsversteigerung
lm Wege der Zwangsvollstreckung
soll am Montag, 8. Juni 2026, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Lindenstraße 9, OT Bitterfeld, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Saal/Raum B 1.12, versteigert werden:
Das im Grundbuch von Jeßnitz Blatt 417 eingetragene Grundstück
| Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe m² |
| 1 | Jeßnitz | 3 | 488 | Gebäude- und Nebenfläche, Köhlergasse 12 | 91 |
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 40.000,00 €
Objektbeschreibung: Einfamiliendoppelhaushälfte
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
Baujahr unbekannt, geschätzt auf ca. 1880. Das Grundstück weist eine Größe von 91m² und eine Wohnfläche von ca. 66 m² auf. Bebaut mit einem unterkellerten Massivgebäude, ausgebauten Dachgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Spitzboden. Augenscheinlich ungenutzt und leerstehend. Es könnte sich um Durchgangsräume handeln. Das Gebäude weist wahrscheinlich einen einfachen bis mittleren Ausstattungsstandard und einen dem Alter und dem Zeitpunkt der bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entsprechenden befriedigenden Bau- und Unterhaltungszustand auf. Es sind Instandhaltungsrückstände und Schäden zu erkennen, die umfangreiche Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen. Die energetische Qualität ist als unterdurchschnittlich bzw. schlecht einzustufen und das Objekt ist als „nicht bzw. stark eingeschränkt barrierefrei“ zu klassifizieren.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer lnsolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs -getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Hohe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85 BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K 7/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter
www.zvg-portal.de und www.zvg.com
Behrens
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Bitterfeld-Wolfen, 30.03.2026
Abel, Justizbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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9 K 7_24.pdf |
0.8 MB |