2025-06-26: 1. Änderungssatzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz – Baumschutzsatzung – vom 26.06.2025
1. Änderungssatzung
zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz
– Baumschutzsatzung –
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 auf der Grundlage der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 1 und 2, 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) sowie § 15 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010, 569) in den zurzeit jeweils gültigen Fassungen folgende 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung vom 20.07.2017 beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage 2: Gehölze unter besonderem Schutz gemäß § 3 Abs. 2 entfällt.
§ 3 Schutzgegenstand
wird wie folgt geändert:
- Aus den Absätzen 3 bis 6 werden die Absätze 1 bis 4.
- Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
- Absatz 3 c) wird wie folgt geändert:
c) Nadelbäume
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
(4) Die Vorschriften dieser Satzung gelten auch für Bäume in Wohngrünbereichen, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 20.07.2017 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Raguhn-Jeßnitz, 26.06.2025 | gez. Loth | |
Ort, Datum | -Siegel- | Bürgermeister |