Vergebene Aufträge der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Vergebene Aufträge der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz informiert auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO über vergebene Aufträge.
Aufgeführt werden demnach:
- Auftragsvergaben über Bauleistungen, deren Auftragswert nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder nach Freihändiger Vergabe 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- Auftragsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen, deren Auftragswert nach einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder nach einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Grünflächenpflege 2022 - Grasmahd städtischer Grünanlagen.pdf |
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Lieferung eines LKW.pdf |
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Bau von 2 Stück Löschwasserbrunnen.pdf |
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