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2026 Information der Friedhofsverwaltung - Gestaltung der Grabflächen

Information der Friedhofsverwaltung


Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz waren, innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.

Mit der Anmeldung einer Beisetzung erkennen die Angehörigen die Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz an.

Im Rahmen der im Mai 2026 stattfindenden Standfestigkeitskontrolle der Grabmale wird zugleich die Gestaltung und Pflege aller Grabstätten überprüft.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Regelungen der Friedhofssatzung:

  • Auf den Friedhöfen ist es gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe p) nicht gestattet, Blumen, Pflanzen, Sträucher, Pflanzschalen, Vasen oder ähnliche Gegenstände auf angrenzenden Wegen und Durchgängen neben der Grabumrandung zu pflanzen oder abzulegen.
  • Gemäß § 23 Absatz 1 Friedhofssatzung sind alle Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und dauerhaft verkehrssicher instand zu halten. Verwelkte Blumen, Unkraut und Kränze sind unverzüglich zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Wintergestecke sind nach Ende der Frostperiode von den Grabstätten zu entfernen.
  • Grabstätten dürfen gemäß § 23 Absatz 6 Friedhofssatzung nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die keine Beeinträchtigungen für benachbarte Grabstätten, Wege oder öffentliche Anlagen darstellen. Vorhandene Bepflanzungen dürfen nicht über die Grabfläche hinauswachsen und eine Höhe von 1 m nicht überschreiten. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, den Rückschnitt oder die Entfernung störender Pflanzen anzuordnen.
  • Senkt sich nach § 23 Absatz 7 Friedhofssatzung eine Grabstätte ab oder wird eine Grabumfassung frei, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Fläche aufzufüllen und zu begradigen. Ausgenommen hiervon sind anonyme Urnengemeinschaftsanlagen sowie Wiesenurnengrabanlagen.
     

Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz kann während der Öffnungszeiten bei der Friedhofsverwaltung eingesehen oder auf der Internetseite der Stadt unter www.raguhn-jessnitz.de → Satzungen & Ortsrecht abgerufen werden.

Für Fragen oder Hinweise steht Ihnen die Sachbearbeiterin Friedhofswesen gern unter der Rufnummer 034906/412-13, per E-Mail unter friedhofswesen@raguhn-jessnitz.de oder persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.

 

Die Friedhofsverwaltung

 

 

© Torsten Wehlmann E-Mail

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06779 Raguhn-Jeßnitz

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