2025-05-14: Aufstellungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz, für den festgesetzten Geltungsbereich lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ in der Gemarkung Marke
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz, für den festgesetzten Geltungsbereich lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ in der Gemarkung Marke
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2025 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz beschlossen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage analog des Geltungsbereiches lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ in der Gemarkung Marke.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Abbildung (maßstabslos) ersichtlich:
Bereitstellungstag: 14.05.2025