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Hygienekonzept zur Durchführung von (Präsenz) Sitzungen kommunaler Gremien in der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Hier: Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse

 

 

Vorbehaltlich der Bestimmungen der jeweils geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Landesregierung und der vom Bund zur Eindämmung des Corona-Virus erlassenen Regelungen hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 15.12.2021 folgendes Hygienekonzept zur Durchführung von Präsenzsitzungen kommunaler Gremien beschlossen:

 

§ 1
Anlass zu Sitzungen

 

Sitzungen werden nur durchgeführt, wenn dies notwendig ist, weil die zu behandelnden Themen eine Befassung und Entscheidung durch das betreffende Gremium zwingend erfordern.

Um die Sitzungsdauer zu verkürzen, wird der Umfang der Tagesordnungspunkte auf die Verhandlungsgegenstände beschränkt, die unbedingt durch das zuständige Gremium zu beraten und zu entscheiden sind. Reine informatorische Tagesordnungspunkte, die keine Entscheidung des Gremiums erfordern, sind bis auf Weiteres zu verschieben, um die Infektionsgefahr zu minimieren.

 

§ 2
Öffentlichkeit der Sitzungen

 

Soweit ein notwendiger Anlass für eine Sitzung gesehen wird, ist diese grundsätzlich öffentlich durchzuführen.

Die Teilnahme der Öffentlichkeit (Bürger, Zuhörer) ist möglich, findet jedoch ihre Grenzen im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten. Die Zuhörerzahl sowie die Teilnahme von Medienvertretern kann durch den Vorsitzenden im Rahmen seines Hausrechts ggf. mithilfe der Erteilung von Zugangsberechtigungen zu Beginn der Sitzung begrenzt werden. Auf die Begrenzung der Anzahl ist in der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung hinzuweisen.

 

§ 3
Räumlichkeiten zur Sitzungsdurchführung

 

Im Falle der Sitzungsdurchführung ist dem Gesundheitsschutz sowohl hinsichtlich der kommunalen Vertreter/innen als auch der sonstigen anwesenden Personen sowie des Arbeitsschutzes der Beschäftigten der Stadt Raguhn-Jeßnitz umfassend Rechnung zu tragen.

 

Soweit im regulären Sitzungsraum das aus Gründen des Infektionsschutzes erforderliche Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen den einzelnen Mitgliedern, Besuchern, Medienvertretern, Beschäftigten der Stadt etc. nicht gewährleistet werden kann, sind größere Räumlichkeiten zu nutzen. Sind eigene, kommunale Räumlichkeiten, nicht verfügbar, sind geeignete Räumlichkeiten ggf. für die Sitzungsdurchführung anzumieten.

 

Auf die Möglichkeit zur Durchführung von Videokonferenzen und Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen gem. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse wird hingewiesen.

 

§ 4
Hygienebestimmungen und Ordnungsmaßnahmen

 

Zwischen allen Anwesenden ist die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m erforderlich. Anwesende haben Anwesenheitslisten wahrheitsgemäß auszufüllen und dem/der Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung, der/die die Protokollierung der Sitzung übernimmt, vor Sitzungsbeginn zu übergeben. Die Listen werden in der Stadtverwaltung gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwahrt und nach Ablauf von 1 Monat nach der Sitzung vernichtet.

Alternativ ist ggf. die Registrierung über die Luca-App möglich.

 

Da die Sitzungen in der Regel in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, besteht für alle Anwesenden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes – auch während der Sitzung. Befreiungen von dieser Verpflichtung sind nachzuweisen und die Durchführung eines Selbsttests vor Ort erforderlich.

 

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt den Sitzungsteilnehmern bei Bedarf Selbsttests zur Verfügung, um sich vor Ort selbst auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen zu können. Der Vorsitzende überwacht die Testung und kann diese an eine befugte Person delegieren. Positiv getestete Personen haben den Sitzungsort umgehend zu verlassen und die Verfügungen des Landkreises für das weitere Vorgehen zu beachten. 

 

Bei Missachtung der Hygienebestimmungen ist der Vorsitzende im Rahmen seines Hausrechts berechtigt, den Missachtenden des Raumes zu verweisen.

 

Möchte ein Teilnehmer von seinem Rederecht Gebrauch machen, so darf er für die Dauer seiner Rede die Maske nur dann abnehmen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 m tatsächlich gewahrt bleibt.

 

§ 5
Inkrafttreten

 

Das Hygienekonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Raguhn-Jeßnitz, 16.12.2021

 

Der Stadtratsvorsitzende

In Vertretung

gez. Loth

Loth

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