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2026-06-19: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ und des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ (Gewässerumlagesatzung)

Aufgrund des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Oktober 2025 (GVBl. LSA S. 748), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284), hat der Stadtrat von Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 17.06.2026 die folgende 2. Änderungssatzung zur Gewässerumlagesatzung beschlossen.

Artikel I


Die Gewässerumlagesatzung vom 10.11.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.08.2024 wird wie folgt geändert.


§ 6 Absatz 2 (Umlagemaßstab) wird um die Nummer 2 ergänzt:


(Nr. 2) Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Unterhaltungsverband „Mulde“ beträgt laut Satzung des Unterhaltungsverbandes:


für das Jahr 2025: 13,62 v. H.
für das Jahr 2026: 13,66 v. H.


Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ beträgt laut Satzung des Unterhaltungsverbandes:


für das Jahr 2025: 13,19 v. H.
für das Jahr 2026: 13,22 v. H.


§ 7 Absatz 1 (Umlagesatz) wird um die Nummer 2 ergänzt:

(Nr. 2) Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für die Flächen im Bereich vom Unterhaltungsverband „Mulde“:


für das Kalenderjahr 2025… 14,611 EUR/ha
für das Kalenderjahr 2026… 16,555 EUR/ha


und vom
Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“


für das Kalenderjahr 2025… 21,126 EUR/ha
für das Kalenderjahr 2026… 23,064 EUR/ha

 

Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt die Flächen im Bereich vom Unterhaltungsverband „Mulde“


für das Kalenderjahr 2025… 12,003 EUR/ha
für das Kalenderjahr 2026… 14,588 EUR/ha


und vom Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“


für das Kalenderjahr 2025… 9,208 EUR/ha
für das Kalenderjahr 2026… 10,422 EUR/ha


Artikel II


Die 2. Änderungssatzung tritt wie folgt in Kraft:


Der Umlagesatz für Flächen- und Erschwernisbeitrag für das Jahr 2025 tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.


Der Umlagesatz für Flächen- und Erschwernisbeitrag für das Jahr 2026 tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.


Stadt Raguhn-Jeßnitz, den 18.06.2026


Gez. Loth
Bürgermeister                                         - Siegel -

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