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2025-06-26: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

3. Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

(Feuerwehrgebührensatzung)

 

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 S. 1, 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132), des § 22 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108), der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA 1996, S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 25.06.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Anlage zur Satzung (Gebührentarif) lfd. Nr. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:

 

1. Personaleinsatz (Personal der Freiwilligen Feuerwehr) Stundensatz
1.1 Betrag je Einsatzkraft 27,42 €


 

2. Einsatz von Fahrzeugen (ohne Personal) Stundensatz
2.1 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 53,13 €
2.2  Tanklöschfahrzeug TLF 43,40 €
2.3 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W 11,41 €
2.4 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 14,23 €
2.5 Kommandowagen KdoW 15,13 €

 

 

§ 2 - Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Raguhn-Jeßnitz, den 26.06. 2025

 

 gez. Hannes Loth                                -Siegel-

Bürgermeister

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