2025-06-26: 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung) vom 26.06.2025
4. Änderungssatzung zur
Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung)
Auf Grundlage der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.05.2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i. V. m. dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA 2003, S. 48), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2024 (GVBl. LSA S. 359), hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 25.06.2025 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 05.09.2013 beschlossen.
Artikel 1
§ 1
Träger
wird in Absatz 2 wie folgt geändert:
(2) Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Raguhn-Jeßnitz sind ein Angebot der Tagesbetreuung nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem KiFöG LSA.
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz ist Träger folgender Kindertageseinrichtungen:
Name der Einrichtung |
Anschrift |
Art der Betreuung |
Kinderkrippe „Zwergenhäuschen“ |
OT Jeßnitz, Alte Teichstraße 56, 06800 Raguhn-Jeßnitz |
für Kinder von 0 bis 3 Jahren |
Kindertagesstätte „Wasserflöhe“
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OT Jeßnitz Hauptstraße 9-10, 06800 Raguhn-Jeßnitz |
für Kinder von 2 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang sowie für Kinder von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, |
Kindertagesstätte „Sonnenzauber“
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OT Raguhn Markescher Platz 10 06779 Raguhn-Jeßnitz |
für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt |
Hort der Grundschule Raguhn |
OT Raguhn Markt 1 06779 Raguhn-Jeßnitz
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für Kinder ab Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang sowie für Kinder von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
Kindertagesstätte „Kinderland am Seegarten“
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OT Schierau Niesauer Weg 1 06779 Raguhn-Jeßnitz
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für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt |
§ 6
Öffnungszeiten
wird in Absatz 2 wie folgt geändert:
(2) Die Öffnungszeiten in den Einrichtungen stellen sich wie folgt dar:
Kinderkrippe „Zwergenhäuschen“ |
6.00 – 17.00 Uhr |
Kindertagesstätte „Wasserflöhe“
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6.00 – 17.00 Uhr Betreuung der Schulkinder (Hort):
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Kindertagesstätte „Sonnenzauber“
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6.00 – 17.00 Uhr |
Hort der Grundschule Raguhn |
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Kindertagesstätte „Kinderland am Seegarten“
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6.00 – 17.00 Uhr |
§ 12
Abmeldung, Beendigung des Vertragsverhältnisses
wird in Absatz 3 wie folgt ergänzt:
(2) Werden die Satzungsbestimmungen und/oder die in den Einrichtung geltenden Hausordnungen nicht eingehalten oder fehlt das Kind 4 Wochen unentschuldigt, kann das Vertragsverhältnis durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich gekündigt werden. Die Entscheidung hierüber trifft das zuständige Fachamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Benehmen mit der Leitung der Tageseinrichtung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung) vom 05.09.2013 tritt nach ihrer Bekanntmachung zum 01.08.2025 in Kraft.
Raguhn-Jeßnitz, 26.06.2025
Gez. Loth -Siegel-
Bürgermeister