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2025-06-26: 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung) vom 26.06.2025

4. Änderungssatzung zur

Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung)
 

Auf Grundlage der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.05.2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i. V. m. dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)  vom 05.03.2003 (GVBl. LSA 2003, S. 48), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2024 (GVBl. LSA S. 359), hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 25.06.2025 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 05.09.2013 beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 1

Träger

 

wird in Absatz 2 wie folgt geändert:

 

(2)  Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Raguhn-Jeßnitz sind ein Angebot der Tagesbetreuung nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem KiFöG LSA.

 

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz ist Träger folgender Kindertageseinrichtungen:

 

Name der Einrichtung

Anschrift

Art der Betreuung

 

Kinderkrippe „Zwergenhäuschen“

 

OT Jeßnitz,

Alte Teichstraße 56,

06800 Raguhn-Jeßnitz

 

für Kinder von 0 bis 3 Jahren

 

Kindertagesstätte „Wasserflöhe“

 

 

OT Jeßnitz

Hauptstraße 9-10,

06800 Raguhn-Jeßnitz

 

für Kinder von 2 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang sowie für Kinder von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,

 

Kindertagesstätte „Sonnenzauber“

 

 

OT Raguhn

Markescher Platz 10

06779 Raguhn-Jeßnitz

 

für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

 

Hort der Grundschule Raguhn

 

OT Raguhn

Markt 1

06779 Raguhn-Jeßnitz

 

 

für Kinder ab Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang sowie für Kinder von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

 

Kindertagesstätte „Kinderland am Seegarten“

 

 

OT Schierau

Niesauer Weg 1

06779 Raguhn-Jeßnitz

 

 

für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

 

§ 6

Öffnungszeiten

 

wird in Absatz 2 wie folgt geändert:

 

 

(2)  Die Öffnungszeiten in den Einrichtungen stellen sich wie folgt dar:

 

Kinderkrippe „Zwergenhäuschen“

6.00 – 17.00 Uhr

Kindertagesstätte „Wasserflöhe“

 

6.00 – 17.00 Uhr

Betreuung der Schulkinder (Hort):

  • Frühhort: 6.00 bis Schulbeginn
  • Nachmittagshort: Schulende bis 17.00 Uhr
  • während der Ferien: 6.00 – 17.00 Uhr

 Kindertagesstätte „Sonnenzauber“

 

6.00 – 17.00 Uhr

Hort der Grundschule Raguhn

  • Frühhort: 6.00 bis Schulbeginn
  • Nachmittagshort: Schulende bis 17.00 Uhr
  • während der Ferien: 6.00 – 17.00 Uhr

Kindertagesstätte „Kinderland am Seegarten“

 

6.00 – 17.00 Uhr

 

§ 12

Abmeldung, Beendigung des Vertragsverhältnisses

 

wird in Absatz 3 wie folgt ergänzt:

 

(2)    Werden die Satzungsbestimmungen und/oder die in den Einrichtung geltenden Hausordnungen nicht eingehalten oder fehlt das Kind 4 Wochen unentschuldigt, kann das Vertragsverhältnis durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich gekündigt werden. Die Entscheidung hierüber trifft das zuständige Fachamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Benehmen mit der Leitung der Tageseinrichtung.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung) vom 05.09.2013 tritt nach ihrer Bekanntmachung zum 01.08.2025 in Kraft.

 

 

 

Raguhn-Jeßnitz, 26.06.2025           

Gez. Loth                                         -Siegel-      

Bürgermeister

 

                                                                                           
 
 

 

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