Bekanntmachung von Fundsachen
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Fachbereich Zentrale Dienste und Soziales, öffentliche Sicherheit und Ordnung
-Fundbüro-
Funddatum | Fundgegenstand | Fundort | Ende der Verwahrfrist |
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, die oben genannten Fundgegenstände bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Raguhn, Rathausstraße 16, im Rathaus, (Fundbüro) Zimmer Sekretariat, nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefonnummer 034906/41211) abzuholen. Hierbei sind enstprechende Nachweise beizubringen, die glaubhaft machen, dass der Fundgegenbstand dem Verlierer gehört.