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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
 

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

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Sprechzeiten:

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Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
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Fr: geschlossen

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