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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Umweltgutachter/in- Zulassung
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Umweltgutachtern wird durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder andere Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen. Dazu müssen Umweltgutachter ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.

Umweltgutachter werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen.
In diesen können sie die vom Gesetzgeber erforderlichen Bescheinigungen und Zertifikate erstellen, soweit sie über die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zulassungsbereiche verfügen.

Für die Qualität der Umweltgutachter sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.

Rechtsgrundlage

§§ 9 und 10 UAG

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
 

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

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Sprechzeiten:

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Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

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