2025-12-19: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 „Markesche Straße“ Ortsteil Raguhn gem. § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2025 mit Beschluss-Nr. 85-2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 „Markesche Straße“ - Ortsteil Raguhn beschlossen.
Der Flächennutzungsplan ist nach dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens auf dem Wege einer Berichtigung anzupassen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Bebauungsplanung ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 3549.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes soll in der Gemarkung Raguhn, Flur 2 die Flurstücke 3549, 444, 300/8, 292/2, 300/7 sowie in der Flur 3 Teilflächen des Flurstückes 113 umfassen. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt rd. 1,2 ha.
Raguhn-Jeßnitz, den 17.12.2025
gez. Hannes Loth (Bürgermeister)
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