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2025-12-19: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Retzau“

Aufstellungsbeschluss

 

für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Retzau“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB - einschließlich der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 mit Beschluss-Nr. 157-2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Retzau“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB einschließlich der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Retzau, Flur 1:

604, 713, 714, 715, 716,717, 730, 731, 732, 733, 734, 735, 736, 737, 739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 753, 785, 786, 787, 788, 789, 790, 791, 792, 793, 794, 795, 795, 796, 797, 798

Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 40 ha.

 

Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Retzau“ ist die Schaffung von Bauplanungsrecht zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Stadt Raguhn-Jeßnitz.

 

Raguhn-Jeßnitz, den 19.12.2025

 

gez. Hannes Loth (Bürgermeister)

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