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2025-11-03: Zwangsversteigerung von Grundstücken in Marke

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

9 K 31/24

 

Zwangsversteigerung

 

Zwecks Aufhebung der Gemeinschaft

sollen am Freitag, 23. Januar 2026, 08:30 Uhr, im Amtsgericht Lindenstraße 9, OT Bitterfeld,
06749 Bitterfeld-Wolfen, Saal/Raum B 1.12, versteigert werden:

 

Die im Grundbuch von Marke Blatt 621 eingetragenen Grundstücke

Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m2
2 Marke 4 4/3

Gehölz

Der Weinberg

5470
3 Marke 4 4/4

Wohnbaufläche

Weinberg 1

1517
1 Marke 4 3

Gehölz

Landwirtschaft

Der Weinberg

3444

Der Versteigerungsvermerk wurde am 13.01.2025 in das Grundbuch eingetragen.


Einzelverkehrswerte:

BVNr. 1: 4.200,00 Euro
BVNr. 2:  1.000,00 Euro
BVNr. 3:  167.000,00 Euro
Gesamtverkehrswert: 172.200,00 Euro

 

Unverbindliche Angaben laut Gutachten:   Einfamilienhaus mit Nebenanlagen und Land- und Forstwirtschaftsflächen

Details unter www.zvg.com.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs -getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen.
Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt

IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85 BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K ... (Geschäftszeichen des Verfahrens einfügen) - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter 

www.zvg-portal.de und www.zvg.com

 

Pinkert
Rechtspfleger

 

Beglaubigt
Bitterfeld-Wolfen, 30.10.2025

 

Kitzing, Justizhauptsekretär
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

Symbol Beschreibung Größe
Zwangsversteigerung Marke 2026-01-23.pdf
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