Sie befinden sich hier: Startseite » Verwaltung » Steuerwesen

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bei Einheitsgemeinden

Das Merkblatt ist dann für Sie von Bedeutung, wenn Sie die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind ein gewerbliches Unternehmen in einer Gemeinde, die von einer Eingemeindung betroffen war/ist.
  • Sie unterhalten mehrere Betriebsstätten, die sich vor der Eingemeindung in mehreren Gemeinden befunden haben.
  • Ihre Betriebsstätten befinden sich nach der Eingemeindung nunmehr in verschiedenen Orts-/Gebietsteilen der neuen Gemeinde.
  • Ihre Gemeinden haben im Rahmen der Eingemeindung einen Vertrag über die Beibehaltung von unterschiedlichen Hebesätzen innerhalb der neuen Gemeinde nach der Eingemeindung abgeschlossen.
Symbol Beschreibung Größe
Merkblatt der Oberfinanzdirektion
0.2 MB

Zurück

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.