Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bei Einheitsgemeinden
Das Merkblatt ist dann für Sie von Bedeutung, wenn Sie die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind ein gewerbliches Unternehmen in einer Gemeinde, die von einer Eingemeindung betroffen war/ist.
- Sie unterhalten mehrere Betriebsstätten, die sich vor der Eingemeindung in mehreren Gemeinden befunden haben.
- Ihre Betriebsstätten befinden sich nach der Eingemeindung nunmehr in verschiedenen Orts-/Gebietsteilen der neuen Gemeinde.
- Ihre Gemeinden haben im Rahmen der Eingemeindung einen Vertrag über die Beibehaltung von unterschiedlichen Hebesätzen innerhalb der neuen Gemeinde nach der Eingemeindung abgeschlossen.
| Symbol | Beschreibung | Größe | 
|---|---|---|
|   | Merkblatt der Oberfinanzdirektion | 0.2 MB | 

