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2026-04-08: Bekanntmachung zur Landtagswahl am 06. September 2026 - Aufforderung an alle Parteien und Wählergruppen der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Bekanntmachung zur Landtagswahl am 06. September 2026

 

Aufforderung an alle Parteien und Wählergruppen der Stadt Raguhn-Jeßnitz

 

Entsprechend § 26 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) in Verbindung mit § 5 und § 8 Abs. 3 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) fordere ich hier die im Wahlgebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz ansässigen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 24.04.2026 Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Bildung der Wahlvorstände vorzuschlagen.

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Beisitzer/in bzw. stellvertretende/r Beisitzer/in im Wahlvorstand sein.

Auf § 3 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 3 sowie auf § 48 Abs. 2 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) und § 49 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) wird hingewiesen.

 

gez. Loth                                    -Siegel-

Gemeindewahlleiter                                                                                              

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